Die bargeldlose Bezahlung wird immer wichtiger. Einige Stimmen prophezeien dem Bargeld bereits sein baldiges Ende. Entsprechend sind alternative Bezahlmöglichkeiten, darunter insbesondere auch Kreditkarten, weiterhin im Trend.
Begriffe
- Einfache Kreditkarte
- Zwei-Parteien-System, die dem Karteninhaber die Möglichkeit gibt, beim Kartenherausgeber bargeldlos Waren oder Dienstleistungen zu beziehen
- Qualifizierte Kreditkarte
- Drei-Parteien-System, bei dem der Karteninhaber beim Kreditkartenannehmer bargeldlos Waren oder Dienstleistungen beziehen kann
- Zwischen dem Kreditkartenannehmer und dem Kreditkartenherausgeber wird ein sog. Kreditkarten-Annahmevertrag geschlossen
- Vier-Parteien-System = Drei-Parteien-System mit Einbezug einer Bank
- System mit Kontokorrentführungsfunktion
- Bank übernimmt Kontokorrentführung
- System mit Bewirtschaftung
- Bank übernimmt zusätzlich Herausgabe der Karten
- System mit Kontokorrentführungsfunktion
- Drei-Parteien-System, bei dem der Karteninhaber beim Kreditkartenannehmer bargeldlos Waren oder Dienstleistungen beziehen kann
Grundlage
- Die Zulässigkeit Innominatkontrakte abzuschliessen und neue Verträge zu kreieren, liegt in der Vertragsfreiheit
Rechtsnatur
- Einfacher Kreditkarten – Zwei-Parteien-System
- Kreditkatenvertrag
- Innominatkontrakt sui generis
- Kreditkatenvertrag
- Qualifizierte Kreditkarte – Drei-Parteien-System
- Kreditkartenannahmevertrag
- Innominatkontrakt sui generis
- Kreditkartenabrede
- Innominatkontrakt aus Elementen folgender Vertragsarten
- Anweisung
- Auftrag
- Kontokorrentverhältnis
- Krediteröffnung
- Innominatkontrakt aus Elementen folgender Vertragsarten
- Kreditkartenbenützungsabrede
- Innominatkontrakt sui
- Kreditkartenannahmevertrag
- Qualifizierte Kreditkarte – Vier-Parteien-System
- bei Kontokorrentführung durch die Bank
- Innominatvertrag aus Elementen folgender Vertragsarten
- Auftrag
- Darlehensvertrag
- Innominatvertrag aus Elementen folgender Vertragsarten
- Bei Bewirtschaftung durch die Bank (d.h. weitere Dienstleistungen)
- Innominatvertrag aus Elementen folgender Vertragsarten
- Auftrag (weitere Dienstleistungen als nur Kontokorrentführung)
- Franchisevertrag (falls Kreditkarten von Bank herausgegeben werden)
- Innominatvertrag aus Elementen folgender Vertragsarten
- bei Kontokorrentführung durch die Bank
Erscheinungsformen
- Kundenkreditkarte
- Ermöglicht den bargeldlosen Bezug von Waren beim Kartenherausgeber
- Herausgegeben von Hotelketten, Warenhäuser, Benzingesellschaften etc.
- Travel- und Entertainmentkreditkarten
- Ermöglicht bargeldlosen Bezug von Waren und Dienstleistungen beim Kartenherausgeber
- Herausgegeben von Banken, Reiseunternehmen oder Kreditkartenorganisationen
- zB Dinners Club oder American Express
- Bankkredit-Karten
- Ermöglicht bargeldlosen Bezug von Waren und Dienstleistungen sowie die Möglichkeit eines Konsumkredites beim Kartenherausgeber
- Herausgegeben durch Kreditkartengesellschaft
- zB Master oder Visa Card
- Einfache und Qualifizierte Kreditkarten
- Vgl. oben Begriffe
Zustandekommen
- Verträge zwischen Kreditkartenherausgeber und Kreditkartenannehmer
- Keine Formvorschrift
- Verträge zwischen Kreditkartenherausgeber und Karteninhaber
- Grundsätzlich keine Formvorschriften
- Ausnahme: Bei Anwendung des Konsumkreditgesetzes (KKG)
- Besondere Formvorschriften gemäss KKG
- Praxis
- In der Praxis haben sich Vertragsabschlussformulare durchgesetzt
Zweck
- Kreditkarte dient dem bargeldlosen Zahlungsverkehr
- Teilweise Kreditfunktion
Rechte/Pflichten
- Kreditkartenvertrag
- Kreditkarteninhaber
- Bezahlung des Kontokorrentsaldo
- Kreditkartenherausgeber
- Gewährung bargeldloser Bezüge
- Kreditkarteninhaber
- Kreditkartenannahmevertrag (beim Drei-Parteien-System)
- Kreditkartenannehmer
- Ansprüche gegen Karteninhaber müssen an Kreditkartenherausgeber abgetreten werden
- Behandlung des Karteninhabers wie übrige Kunden
- Provisionsbezahlung
- Hinweisschilder anbringen
- Prüfung der Kreditkartengültigkeit
- Prüfung der Berechtigung des Karteninhabers
- Kreditkartenherausgeber
- Erbringen der vereinbarten Dienstleitungen
- zB Werbung, Akquisition, etc.
- Bezahlung der Schulden des Karteninhabers
- Lieferung von Werbematerial
- zB Hinweisschilder etc.
- Erbringen der vereinbarten Dienstleitungen
- Kreditkartenannehmer
- Kreditkartenabrede (beim Drei-Parteien-System)
- Kreditkartenherausgeber
- Übergabe der Kreditkarte
- Legitimiert den Karteninhaber zur Geltendmachung von Ansprüchen
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Zusicherung, dass Dienstleistungen und Waren bargeldlos bezogen werden kann
- Zahlung des Kreditkartenannehmers
- Werbung
- Akquisition
- Weitere Dienstleistungen
- zB Mietwagenvergünstigung
- zB Meilenkonto
- Übergabe der Kreditkarte
- Kreditkarteninhaber
- Rückerstattung von Forderungen, welche der Kreditkartenherausgeber dem Kreditkartenannehmer vergütet hat
- Bezahlung der Kreditkartengebühr
- Überziehungsgebühr bei negativem Kontostand
- Sorgfältige Verwahrung der Kreditkarte
- Kreditkartenherausgeber
Leistungsstörung
- Grundsatz
- Anwendung der allgemeinen Bestimmungen zur Leistungsstörung gemäss Obligationenrecht
- OR 97 und 119 (Nichtleistung)
- OR 97 ff. (Schlechterfüllung)
- OR 102 ff. (Späterfüllung)
- Vgl. Überblick Leistungsstörung
- Anwendung der allgemeinen Bestimmungen zur Leistungsstörung gemäss Obligationenrecht
- Besonderheiten
- Teilweise analoge Anwendung von passendem Typenrecht
- zB bei Kontokorrentführung
- Darlehensvertrag
- Auftrag
- zB bei Kontokorrentführung
- Teilweise analoge Anwendung von passendem Typenrecht
Kartenmissbrauch
- Missbräuchliche Verwendung einer echten Kreditkarte
- Wird die Kreditkarte nicht vom eigentlichen Inhaber benutzt, bleibt der Kartenherausgeber weiterhin zur Zahlung an den Kreditkartenannehmer verpflichtet
- Voraussetzung, der Kreditkartenannehmer ist seinen Sorgfaltspflichten (Prüfung der Unterschrift, etc.) nachgekommen
- Kartenherausgeber kann Rückgriff auf eigentlichen Karteninhaber nehmen, falls dieser seine Sorgfaltspflicht bei der Verwahrung oder Verlustmeldung verletzt hat
- In der Regel wird Inhaber durch AGB von Haftung befreit
- Wird die Kreditkarte nicht vom eigentlichen Inhaber benutzt, bleibt der Kartenherausgeber weiterhin zur Zahlung an den Kreditkartenannehmer verpflichtet
- Verwendung einer gefälschten Kreditkarte
- Grundsätzlich muss der Kreditkartenherausgeber Forderungen des Kreditkartenannehmers erfüllen
- Ausnahme, bei Verletzung der Sorgfaltspflicht
- zB bei offensichtlich gefälschten Kreditkarten
Beendigung
- Vertrag zwischen Kreditkartenherausgeber und Kreditkartenannehmer
- Ordentliche Kündigung
- Üblich sind Kündigungen auf ein halbes Jahr
- Kündigungsfristen liegen bei mehreren Monaten
- Ausserordentliche Kündigung
- Aus wichtigem Grund jederzeit möglich
- Ordentliche Kündigung
- Vertrag zwischen Kreditkartenherausgeber und Kreditkarteninhaber
- Befristung
- Durch Ablauf der Vertragsdauer
- Ordentliche Kündigung
- Durch Ablauf der Vertragsdauer
- In der Regel automatische Verlängerung, falls keine Kündigung erfolgt
- Ausserordentliche Kündigung
- Jederzeitiges Kündigungsrecht des Kartenherausgebers in der Praxis oft in AGB festgehalten
- Ohne Angaben von Gründen
- Aus wichtigem Grund jederzeit von beiden Parteien möglich
- Jederzeitiges Kündigungsrecht des Kartenherausgebers in der Praxis oft in AGB festgehalten
- Befristung
International
- Zwei-Parteien-System
- Bei fehlender Rechtswahl, Anknüpfung an das Recht des Kreditkartenherausgebers
- IPRG 117 Abs. 2
- Bei fehlender Rechtswahl, Anknüpfung an das Recht des Kreditkartenherausgebers
- Drei-Parteien-System
- Beim Kreditkartenannahmevertrag
- Ohne Rechtswahl, in der Regel Anknüpfung an das Recht des Kreditkartenannehmers
- IPRG 117 Abs. 2
- Ohne Rechtswahl, in der Regel Anknüpfung an das Recht des Kreditkartenannehmers
- Bei der Kreditkartenabrede
- Ohne Rechtswahl, Anknüpfung an das Recht des Kartenherausgebers
- IPRG 117 Abs. 2
- Allenfalls Anwendung von IPRG 120 (Konsumentenverträge), falls Kreditkartenvertrag mit Kreditoption verbunden (KKG 1 Abs. 2 lit. b)
- Gewöhnlicher Aufenthalt des Konsumenten als Anknüpfung des anwendbaren Recht
- Ohne Rechtswahl, Anknüpfung an das Recht des Kartenherausgebers
- Beim Kreditkartenannahmevertrag
Literatur
- HURNI CHRISTOPH, Kreditkartenrecht – Übersicht und neuere Entwicklungen, Jusletter 13.10.2003
- JOSEF WÜRSCH, Die Kreditkarte nach schweizerischem Privatrecht unterbesonderer Berücksichtigung von Checkkarte und Bancomatkarte, Dissertation, Freiburg i.Ue. 1975
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
- Konsumkredit
- Konsumkredit | konsum-kredit.ch
- Zum Kreditkartenvergleich
- Kreditkarten | comparis.ch