SchKG 72
Derjenige Betreibungsschuldner, der eine Zahlungsbefehl-Zustellung bestreitet, kann nicht nur Zweifel an der Zustellbescheinigung geltend machen, sondern hat zu beweisen, dass diese unrichtig ist.
Die Wahrung einer besonderen Form ist nicht notwendig.
Alle Beweismittel sind zulässig.
Quelle
BGE 5A_418/2017 vom 31.01.2018