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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Abtretung nach SchKG 260: Abtretungszeitpunkt

Datum:
27.08.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Abtretung nach SchKG 260, Konkurs, SchKG
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Abtretung vor Rechtskraft des Kollokationsplans?

Eine Abtretung von Rechtsansprüchen der Konkursmasse nach SchKG 260 an einzelne Konkursgläubiger zur Selbstverfolgung anstelle der Masse ist auch vor Eintritt der Rechtskraft des Kollokationsplanes zulässig, wenn die übrigen Voraussetzungen dafür eingehalten sind.

Quelle

Genève, Chambre de Surveillance, 03.05.2018

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