SchKG 279; DBG 165 Abs. 3 und DBG 169 f.
Der aufgrund eines Sicherstellungsgesuchs vollzogene Arrest muss prosequiert werden.
Die Eröffnung des Veranlagungsverfahrens entspricht einer Anerkennungsklage.
Die 10-Tagefrist zur Einleitung der Prosequierungs-Betreibung beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem das verurteilende Urteil vollstreckbar wird.
Quelle
BGE 5A_930/2017 vom 17.10.2018 = BGE 145 III 30 ff. = Pra 108 (2019) Nr. 79, S. 790 ff.