Digitale Transformation der Behörden
Am 27.09.2019 hat der Bundesrat den Bericht «Abbau von Regulierungskosten – Lockerung von Dokumentations- und Archivierungsvorschriften» verabschiedet. Der Bundesrat war vom Parlament beauftragt worden, Entlastungsmöglichkeiten zu prüfen (Postulat 15.3122 de Courten).
Nebst der laufenden Bundes-Bemühungen zum Abbau von Doppelspurigkeiten bei der Dokumentation und Archivierung präsentiert der Bundesrat in seinem Bericht bei 29 Normen mögliche kostendämpfende Lockerungen und Vereinfachungen zur administrativen Entlastung der Unternehmen.
Dabei gilt folgendes:
- IT-gestützte Unternehmensverwaltung (IST-Zustand)
- Geschäftsbücherverordnung lässt bereits heute elektronische Archivierung der Geschäftsbücher zulässig
- Mehrwertsteuerverordnung sieht vor, dass elektronisch aufbewahrte Daten und Informationen für den Vorsteuerabzug, die Steuererhebung oder den Steuerbezug verwendet werden dürfen
- Lockerung und Vereinfachung bei 29 Vorschriften, welche sich bereits in der Umsetzung befinden oder realisiert werden sollen (SOLL-Zustand)
- Im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sollen die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass die Formulare online eingereicht werden können
- Datenpolitik des Bundesrates soll ebenfalls einen Beitrag leisten
- Gemeinsame Stammdatenbewirtschaftung der Behörden
- Stammdaten, d.h. grundlegende Informationen, sollen künftig nur einmal erfasst werden müssen (= Once-only Prinzip), wie zum Beispiel zu
- Personen
- Unternehmen
- Grundstücken.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam