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Steuern / Tax

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Digitalbesteuerung der Multis: OECD will von Sitzort- zu Marktort-Besteuerung

Datum:
11.11.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Besteuerung in den Marktstaaten, G20, Inklusives Rahmenwerk, OECD
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat sich eines ambitiösen Themen- und Zeitplans verschrieben:

  • Neue Besteuerung multinationaler Unternehmen
    • Bis Ende 2020 sollen sich über 130 Staaten, auch die Schweiz, im „Inklusiven Rahmenwerk“ der OECD auf neue Regeln zur Besteuerung multinationaler Unternehmen einigen
  • Themenausweitung: Von digitalen Geschäftstätigkeiten zu ganzen Wirtschaftsbereichen
    • Die künftigen Regeln zur Besteuerung multinationaler Unternehmen betreffen nicht – wie von OECD und G20 2015 vorgesehen – nur rein digitale Geschäftstätigkeiten, sondern ganze Wirtschaftsbereiche
  • Ziel
    • Verhinderung eines Wirrwarrs nationaler Regelungen
  • Arbeitsprogramm
    • Die OECD hat am 31.05.2019 ein Arbeitsprogramm zu den steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft veröffentlicht, welches auf zwei Säulen basiert:
      • Säule 1
        • „Marktstaaten“ soll ein grösserer Anteil am Konzerngewinn zur Besteuerung zugewiesen werden
        • Konzerngewinne sollen ggf. neu auch dort besteuert werden, wo sie ohne physische Marktpräsenz erzielt werden
      • Säule 2
        • Mindestbesteuerung von Konzernen durch zu definierende Massnahmen
        • Festlegung des Mindeststeuersatzes erst nach Klärung der technischen Details
  • Öffentliche Konsultationen
    • Die OECD führt in Paris öffentliche Anhörungen für interessierte Stellen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik durch, mit u.a. folgenden Fragestellungen:
      • Säule 1   (21./22.11.2019)
        • Wie definiert man eine «bedeutende wirtschaftliche Präsenz»?
        • Ab welchem Unternehmensumsatz gelten die neuen Regeln?
        • Ab wann gilt ein Unternehmen als hochprofitabel?
        • Gibt es Ausnahmen für Branchen?
        • Wie sehen Streitbeilegungsmechanismen aus?
      • Säule 2   (13.12.2019)
        • Auf welchen Gewinnen wird der Steuersatz berechnet?
        • Gilt ein Mindeststeuersatz pro Unternehmen, pro Staat oder weltweit?
  • Terminplan
    • Anfang 2020
      • Definition der Architektur der Vorschläge
    • Juni 2020
      • Erste verbindliche Beschlüsse im „Inklusiven Rahmenwerk“
    • Ende 2020
      • Abschluss der Arbeiten
  • Intentionen der Schweiz
    • Besteuerung grundsätzlich weiterhin am Ort der leistungsbezogenen Wertschöpfung und zuzuweisender moderater Gewinnanteil in Relation zu ihrem Wertschöpfungsanteil an die „Marktstaaten“
    • Steuersouveränität
    • Fairer Steuerwettbewerb
    • Moderate internationale Mindestbesteuerungsempfehlungen.

Die Auswirkungen der neuen Regeln sind selbst für die Schweizer Regierung nicht absehbar. Man erwartet, dass kleinere, innovative und exportorientierte Volkswirtschaften mit vielen profitablen multinationalen Unternehmen – wie die Schweiz – an Gewinnsteuereinnahmen verlieren dürften.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: OECD | oecd.org

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