Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat sich eines ambitiösen Themen- und Zeitplans verschrieben:
- Neue Besteuerung multinationaler Unternehmen
- Bis Ende 2020 sollen sich über 130 Staaten, auch die Schweiz, im „Inklusiven Rahmenwerk“ der OECD auf neue Regeln zur Besteuerung multinationaler Unternehmen einigen
- Themenausweitung: Von digitalen Geschäftstätigkeiten zu ganzen Wirtschaftsbereichen
- Die künftigen Regeln zur Besteuerung multinationaler Unternehmen betreffen nicht – wie von OECD und G20 2015 vorgesehen – nur rein digitale Geschäftstätigkeiten, sondern ganze Wirtschaftsbereiche
- Ziel
- Verhinderung eines Wirrwarrs nationaler Regelungen
- Arbeitsprogramm
- Die OECD hat am 31.05.2019 ein Arbeitsprogramm zu den steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft veröffentlicht, welches auf zwei Säulen basiert:
- Säule 1
- „Marktstaaten“ soll ein grösserer Anteil am Konzerngewinn zur Besteuerung zugewiesen werden
- Konzerngewinne sollen ggf. neu auch dort besteuert werden, wo sie ohne physische Marktpräsenz erzielt werden
- Säule 2
- Mindestbesteuerung von Konzernen durch zu definierende Massnahmen
- Festlegung des Mindeststeuersatzes erst nach Klärung der technischen Details
- Säule 1
- Die OECD hat am 31.05.2019 ein Arbeitsprogramm zu den steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft veröffentlicht, welches auf zwei Säulen basiert:
- Öffentliche Konsultationen
- Die OECD führt in Paris öffentliche Anhörungen für interessierte Stellen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik durch, mit u.a. folgenden Fragestellungen:
- Säule 1 (21./22.11.2019)
- Wie definiert man eine «bedeutende wirtschaftliche Präsenz»?
- Ab welchem Unternehmensumsatz gelten die neuen Regeln?
- Ab wann gilt ein Unternehmen als hochprofitabel?
- Gibt es Ausnahmen für Branchen?
- Wie sehen Streitbeilegungsmechanismen aus?
- Säule 2 (13.12.2019)
- Auf welchen Gewinnen wird der Steuersatz berechnet?
- Gilt ein Mindeststeuersatz pro Unternehmen, pro Staat oder weltweit?
- Säule 1 (21./22.11.2019)
- Die OECD führt in Paris öffentliche Anhörungen für interessierte Stellen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik durch, mit u.a. folgenden Fragestellungen:
- Terminplan
- Anfang 2020
- Definition der Architektur der Vorschläge
- Juni 2020
- Erste verbindliche Beschlüsse im „Inklusiven Rahmenwerk“
- Ende 2020
- Abschluss der Arbeiten
- Anfang 2020
- Intentionen der Schweiz
- Besteuerung grundsätzlich weiterhin am Ort der leistungsbezogenen Wertschöpfung und zuzuweisender moderater Gewinnanteil in Relation zu ihrem Wertschöpfungsanteil an die „Marktstaaten“
- Steuersouveränität
- Fairer Steuerwettbewerb
- Moderate internationale Mindestbesteuerungsempfehlungen.
Die Auswirkungen der neuen Regeln sind selbst für die Schweizer Regierung nicht absehbar. Man erwartet, dass kleinere, innovative und exportorientierte Volkswirtschaften mit vielen profitablen multinationalen Unternehmen – wie die Schweiz – an Gewinnsteuereinnahmen verlieren dürften.
Weiterführende Information
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: OECD | oecd.org