Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat den Konsumkredite-Höchstzinssatz für das Jahr 2020 gemäss Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) festgeschriebenen Berechnungsmechanismus festgelegt.
Er bleibt gegenüber dem Vorjahr – trotz Zinsrückgangs in der Tiefzinsentwicklung – unverändert:
- Barkredite: 10 % p.a.
- Überziehungskredite: 12 % p.a.
Interessiert Sie die Ermittlung des Höchstzinssatzes? Das EJPD teilte die Ermittlungsart mit:
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LawMedia Redaktionsteam