OR 629 Abs. 2, OR 631 Abs. 1 und OR 643 Abs. 1
Bericht aus der Debatte im Nationalrat (NR) vom 19.12.2019:
Ergebnis
- Das Parlament will die Unternehmensgründungen nicht erleichtern!
Folge
- Bei der Gründung von Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft soll weiterhin eine Pflicht zur öffentlichen Beurkundung bestehen.
Abstimmungskoordination mit dem Ständerat (SR)
- Der Nationalrat ist damit dem Ständerat (SR) gefolgt und hat eine erleichterte Unternehmensgründung abgelehnt.
Bundesrats-Vorschlag
- Der Bundesrat hatte im Rahmen der Aktienrechtsrevision vorgeschlagen, die Pflicht zur öffentlichen Beurkundung in einfachen Fällen abzuschaffen.
Beratungsrunden
- In der ersten Beratungsrunde stimmte der Nationalrat zu. Nun hatte er sich dem Ständerat (SR), der die erleichterte Gründung ablehnte, angeschlossen,
- mit 94 zu 87 Stimmen
- bei 7 Enthaltungen
- Bedenken wurden angemeldet bezüglich:
- Identitätsprüfung
- 80 % der Neugründungen würden keiner Identitätsprüfung mehr unterliegen
- Schwindelgründungen
- Konkursreiterei
- Geldwäscherei
- Identitätsprüfung
- Die Beibehaltung der öffentlichen Beurkundung durch Notare würde solche Missbräuche verhindern
Keine Behinderung von Start-ups
- Die Befürworter der erleichterten Gründung argumentierten vergeblich, damit würde die Innovation gefördert:
- Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen
- Start-ups dürften keine Steine in den Weg gelegt werden.
Alles nutzte nichts. Der NR wollte keine Gründungserleichterung.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam