Kanton |
Notariatssystem |
Amtsnotariat |
Freiberufliches Notariat |
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AG |
Freiberufliches Notariat |
Öffentliche Beurkundung Unterschriftenbeglaubigung: Urkundspersonen Gemeindeschreiber/innen Gemeindeamman (durch Beschluss des Gemeinderates) Mitglieder des Gemeinderates weitere Angestellte der Gemeinde Öffentliche Beurkundung von Verträgen über Veräusserung oder Verpfändung von Liegenschaften / Eigentumsbeschränkungen: urkundsberechtigte Gemeindeschreiber der entspr. Gemeinde |
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AR |
Mischform |
Handelsregistersachen: |
Öffentliche Beurkundungen: |
AI |
Mischform |
Handelsregistersachen: |
Öffentliche Beurkundungen: |
BL |
Freiberufliches Notariat |
Notar* |
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BS |
Freiberufliches Notariat |
Notar* |
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BE |
Freiberufliches Notariat |
Notar* |
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FR |
Freiberufliches Notariat |
Notar (max. 42, wobei Notare, welche das 70. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht mitgezählt werden. |
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GE |
Freiberufliches Notariat |
Notar* |
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GL |
Mischform |
Öffentliche Beurkundung: |
Öffentliche Beurkundung: |
GR |
Mischform |
Öffentliche Beurkundung: |
Öffentliche Beurkundung: |
JU |
Freiberufliches Notariat |
Notar |
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LU |
Mischform |
Amtliche Beglaubigung: |
Öffentliche Beurkundung: |
NE |
Freiberufliches Notariat |
Notar, falls die Zuständigkeit nicht in eine andere Behörde fällt | |
NW |
Mischform |
Öffentliche Beurkundung: |
Öffentliche Beurkundung: |
OW |
Mischform |
Öffentliche Beurkundung und Beglaubigung: |
Öffentliche Beurkundung und Beglaubigung: |
SH |
Amtsnotariat |
Öffentliche Beurkundung: |
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SZ |
Mischform |
Öffentliche Beurkundung: |
Öffentliche Beurkundung: |
SO |
Mischform |
Öffentliche Beurkundung: |
Öffentliche Beurkundung: |
SG |
Mischform |
Öffentliche Beurkundung: |
Öffentliche Beurkundung: |
TG |
Mischform |
Öffentliche Beurkundung: |
Öffentliche Beurkundung: |
TI |
Freiberufliches Notariat |
Notar* |
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UR |
Freiberufliches Notariat |
Öffentliche Beurkundung: |
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VD |
Freiberufliches Notariat |
Notar* |
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VS |
Freiberufliches Notariat |
Notar* |
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ZG |
Mischform |
Öffentliche Beurkundung: |
Öffentliche Beurkundung: |
ZH |
Amtsnotariat |
Notar* |
* sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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