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Flugsicherheit: Schweiz will auch Flugpassagierdaten-Nutzung

Datum:
13.02.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Datenschutzrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wer einen Flug bucht, teilt der Fluggesellschaft oder der Reiseagentur zahlreiche Informationen als sog. Fluggastdatensatz (Passenger Name Record, PNR) mit. Dieser PNR kann zur Bekämpfung des Terrorismus und der Schwerstkriminalität beitragen.

24 europäische Staaten haben bereits PNR-Datensammlungsstellen eingerichtet, welche die Fluggastdaten speichern und bearbeiten.

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 12.02.2020 soll nun auch die Schweiz diese Daten für die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität nutzen.

Mehr: Für mehr Sicherheit: Auch die Schweiz soll Flugpassagierdaten nutzen können

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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