Gegen den Financier und Hotelbesitzer Urs E. Schwarzenbach sollen wegen ausstehender Steuerforderungen Zahlungsbefehle über rund CHF 40 Mio. ausgestellt worden sein.
Urs E. Schwarzenbach hatte vor Bundesgericht gerügt, dass die von verschiedenen Betreibungsämtern erlassenen Zahlungsbefehle den inhaltlichen Vorgaben nicht genügten und rechtsmissbräuchlich seien. Zudem würden die an verschiedenen Orten eingereichten Betreibungsbegehren ausschliesslich seiner Zermürbung dienen.
Wie bekannt, steht Urs E. Schwarzenbach seit längerem im Streit mit den Steuerbehörden von Bund und Kanton Zürich sowie mit der Eidgenössischen Zollverwaltung. Bekanntlich wird Urs E. Schwarzenbach vorgeworfen, Kunstwerke illegal in die Schweiz eingeführt und einen nicht deklarierten Kunsthandel betrieben zu haben.
Das Bundesgericht entschied in den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen, dass die Zahlungsbefehle korrekt seien und wies die Beschwerden Schwarzenbachs ab.
Das Steueramt der Stadt Zürich habe die Betreibungsbegehren zwar an verschiedenen Orten eingereicht (sog. Mehrfachbetreibung). Doch sei dort betrieben worden, wo zuvor Vermögenswerte mit Arrest belegt worden seien (sog. Arrestorte). Die Betreibungen seien erfolgt, um den Arrest aufrecht zu erhalten (sog.Arrestprosequierung).
Bundesgerichtsurteile:
- Urteil 5A_725/2019 vom 18.12.2019 | bger.ch
- Urteil 5A_729/2019 vom 18.12.2019 | bger.ch
- Urteil 5A_934/2019 vom 19.12.2019 | bger.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: finews.ch