LAWNEWS

Sozialversicherungsrecht

QR Code

Arbeitslosenversicherung: Vorleistungspflicht im Verhältnis zur Invalidenversicherung

Datum:
18.05.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
Expertise, Gutachten, Invalidenversicherung (IV), Sozialversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorleistungspflicht bis zur IV-Abklärung

ATSG 70 Abs. 2 lit. b; AVIG 8 Abs. 1 lit. f und AVIG 15 Abs. 2 i.V.m. AVIV 15 Abs. 3; AVIG 23; AVIV 40b

Die Arbeitslosenversicherung ist für die Zeitdauer, während welcher der Anspruch auf Leistungen einer anderen Versicherung abzuklären ist, vorleistungspflichtig, um Lücken im Erwerbsersatz zu vermeiden (Schwebezustand):

  • Vorleistungspflicht und Beendigung
    • Die Rechtsprechung zur Beendigung dieser Vorleistungspflicht zielt darauf ab, dass die Arbeitslosenkasse sobald als möglich, nämlich dann, wenn der Erwerbsunfähigkeitsgrad feststeht, die notwendige Leistungsanpassung vornehmen kann
  • Verwaltungsinterner Beschluss kein Abgrenzungsmittel
    • Diese Leistungsanpassung, je nach Fallkonstellation, auch im Zeitpunkt eines verwaltungsinternen Beschlusses zuzulassen,
      • ginge zulasten der
        • Rechtssicherheit und
        • Praktikabilität im Verwaltungsverfahren
  • Beendigung des Schwebezustands mit Erlass der IV-Verfügung
    • Von der grundsätzlichen Beendigung des Schwebezustands durch Erlass der Verfügung der IV-Stelle ist daher nicht abzuweichen,
      • zumal hieraus der Arbeitslosenkasse kein Rechtsnachteil erwächst (E. 2-4).

Quelle

BGer 8C_357/2019 vom 24.10.2019   =   BGE 145 V 399 ff.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.