OR 263, OR 97 und ZPO 157
Der Vermieter darf seine Zustimmung zur Übertragung der Geschäftsraummiete auf einen Dritten nicht von der Bezahlung eines höheren als vertraglich vereinbarten Mietzinses abhängig machen.
Verzichtet deshalb der neue Mieter auf eine Vertragsübernahme, wird der Vermieter für den entstandenen Schaden (zB entgangenes Schlüsselgeld etc.) schadenersatzpflichtig.
Quelle
Tribunal cantonal Vaud
Cour d’appel civil
vom 05.06.2019
(XZ16.05812-190236307)