Stand: 25.09.2020
Einleitung
Personen, die neue Reisepläne hegen, sollten sich mit den Einreise- und Aufenthaltsbedingungen im Zielland, aber auch mit den Rückkehrfolgen aus dem Zielland befassen.
Agenda
- Reiseempfehlung aufgrund des neuen Coronavirus
- Einreisevorschriften des Ziellandes
- Epidemisch motivierte Änderungen der Einreisevorschriften
- Massnahmen innerhalb des Ziellandes
- Denkbare Massnahmen im Zielland
- Abklärungsbedarf
- Empfehlungen
- Weitere Informationspunkte
Reiseempfehlung aufgrund des neuen Coronavirus
Die klare Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) lautet:
„Wir empfehlen Ihnen auf Auslandsreisen zu verzichten, die nicht notwendig sind. …“.
Weiter gilt zu beachten:
- Rasche Änderung der epidemiologische Lage
- Bei Einstufung des Reiseziels als Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko muss der Rückkehrende in der Schweiz in die Quarantäne, und zwar unabhängig von der Einstufung vor Reiseantritt
- Wer sich krank fühlt oder einzelne Symptome hat, welche auf eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus hinweisen könnte, sollte die Reise gar nicht antreten
- Es bestehen in einem solchen Fall folgende Möglichkeiten:
- zu Hause bleiben
- Coronavirus-Check
- Konsultation des Arztes.
- Es bestehen in einem solchen Fall folgende Möglichkeiten:
Einreisevorschriften des Ziellandes
Aufgrund der weltweiten Pandemie-Bekämpfung ist das Planen von Auslandsreisen komplexer als zuvor, weshalb eine gute und vorausschauende Reiseplanung unabdingbar ist:
- Unterschiedliche Einreisevorschriften von Land zu Land
- Einige Staaten halten ihre Grenzen für Reisende weiterhin geschlossen
- Staaten, die schrittweise – teils nur für bestimmte Gruppen oder Reisezwecke – ihre Grenzen öffnen, teils unter Auflagen
- zB obligatorische Quarantäne (als Auflage)
- Selbstüberwachung des Gesundheitszustandes
- Vorlage eines negativen Covid-19-Tests
- Unterschiedliche Handhabung der Grenzkontrollen.
Weiterführende Informationen
Epidemisch motivierte Änderungen der Einreisevorschriften
Überraschende Epidemie-bedingte Änderungen der Einreisevorschriften können alle Länder betreffen:
- Reisende sind gut beraten, sich zu erkundigen, ob die Einreise an diesem Tag ohne Beschränkungen möglich ist oder, ob es neue Einreisebestimmungen gibt, und zwar bei der
- Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes
Massnahmen innerhalb des Ziellandes
Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen, haben viele Staaten Massnahmen innerhalb ihres Landes beschlossen, die von Touristen und Gästen während Ihres Auslandaufenthaltes zu beachten sind:
Denkbare Massnahmen im Zielland
In den einzelnen Ländern kann folgendes gelten:
- Einschränkung der Bewegungsfreiheit
- zB
- Quarantäne
- zB
- Maskenpflicht für bestimmte Orte
- Meldepflichten (Formular für Einreise)
Abklärungsbedarf
Über diese Massnahmen informieren
Empfehlungen
- Konsultation der Informationsangebote
- Befolgung der geltenden Regeln und Vorschriften im Zielland.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationspunkte
Reisende mit Auslandziel können sich themen-bezogen an verschiedenen Stellen zur Situation im Zielland bzw. im Zielgebiet informieren:
- Sicherheits-Informationen
- Informationen zur Sicherheit und zur politischen Situation am Reiseziel können in Erfahrung gebracht werden beim
- Medizinische Informationen
- Für nicht im Zusammenhang mit COVID-19 stehende medizinische Ratschläge zu den einzelnen Zielländern wird verwiesen auf
- Schweizer Reisende während der Reise
- Schweizer Reisenden ermöglicht die App „Travel Admin“ Auslandsaufenthalts-Vorbereitung zu vereinfachen und sich für den Krisen- oder Katastrophenfall erreichbar zu machen
- Schweizer Staatsangehörige als Ausland-Rückkehrer
- Schweizer Staatsangehöriger, die aus dem Ausland zurückkehren, können ihre möglichen Fragen und Antworten zum Thema «Rückreise in die Schweiz» finden auf der
Quelle
LawMedia Redaktionsteam