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Coronavirus in Italien: Maskentragregeln und 4 italienische Regionen mit Formularpflicht

Datum:
21.09.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Maskentragpflicht in Italien
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Update (07.10.2020): Im Kampf gegen erneut steigende COVID-19-Infektionszahlen hat Italiens Regierung am MI 07.10.2020 die landesweite Maskentragpflicht im Freien beschlossen.

Einleitung

Bei der Buchung von Reisen bei schweizerischen Reiseveranstaltern und Reiseagenturen bzw. Reisevermittlern sollte sich der Buchende vorgängig erkundigen, wie die Einreise- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie die Rückkehrmöglichkeiten sind und wie sie sich entwickeln könnten.

Verständlicherweise verkaufen die Reiseanbieter nach der schwierigen Zeit des Lockdowns gerne Reisen. Die Information der Reisewilligen über die Massnahmen und Möglichkeiten vor Ort erfolgen unterschiedlich; es ist für die Produktverkäufer schwierig, die Infektionsentwicklung und das künftige Verhalten der Regierungen zu prognostizieren. Am besten erkundigen sich die Reisewilligen selber und tiefgehend über den aktuellen Stand im Zielland und die zu erwartenden Einschränkungen.

Italien ist ein Land mit unterschiedlichen Regeln. Es ist daher eine besondere Aufmerksamkeit erforderlich.

Beschränkung in 4 italienischen Regionen

Vier italienische Regionen verlangen eine Registrierung bei der Einreise:

  • Sardinien (Regione Sardegna)
    • Die Region Sardinien verlangt, dass die Anreisenden mindestens 48 Stunden vor Anreise ein Online-Formular auf der Website der Region Sardinien ausfüllen
    • Besonderes: Das Formular ist nicht in Printform erhältlich, weder in Flugzeugen, noch auf Fährschiffen
  • Sizilien (Regione Sicilia)
  • Apulien (Regione Puglia)
    • Reisende nach Apulien haben ein Formular auszufüllen, welches auf der Website der Region abgerufen werden kann
  • Kalabrien (Regione Calabria)
    • Für Reisen nach Kalabrien muss ein spezielles Formular auf der Website der Region ausgefüllt werden.

Grundsätzliches zu den Maskentragregeln in Italien

In ganz Italien gelten folgende Pflichten:

  • Maskentragpflicht
    • in öffentlichen Innenräumen
    • sobald die soziale Distanz nicht eingehalten werden kann (zB < 1 Meter)
    • beim Verlassen des Tisches im Restaurant
    • in öffentlichen Verkehrsmitteln (öV)
  • Keine Maskentragpflicht
    • im Freien
    • Ausnahme:
      • Lombardei (Regione Lombardia): Maskentragpflicht auch im Freien
  • Regelkatalog für das Auto
    • Für Personen aus verschiedenen Haushalten, die per Auto Italien bereisen, gibt es Einschränkungen:
      • kein Beifahrer
      • max. 2 Personen pro Sitzreihe hinten
      • Maskentragpflicht im Auto.

Temperatur-Messung in Hotels, Restaurants, Einkaufsläden und an Stränden

Es ist möglich, dass in Hotels, in Restaurants, in Verkaufsläden und an Stränden mittels sog. „Thermoscannern“ die Temperatur der Besucher gemessen wird.

Detailinformationen aus Italien

Wer sich über die Details der geltenden Richtlinien informieren will, kann diese nachlesen unter:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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