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Luftfahrtrecht

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„Unruly Passengers“: NR heisst neue Regeln in Tokio-Abkommen einstimmig gut

Datum:
23.09.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Luftfahrtrecht
Stichworte:
Fluggastrechte, Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

In den vergangenen Jahren haben die Zwischenfälle mit Flugpassagieren, die die Verhaltensregeln an Bord eines Flugzeuges nicht befolgten und die Anweisungen der Crew missachteten, massiv zugenommen.

Bundesrat

Der Bundesrat schlug dem Parlament im Frühjahr 2020 daher vor, dass Airlines Flugpassagiere, die gegen die Verhaltensregeln an Bord verstossen (sog. „Flegel-Passagiere“), in Zukunft einfacher rechtlich belangen können. Bisher konnten renitente Flugzeugpassagiere gerichtlich oft nicht belangt werden, da es keine gerichtlichen Zuständigkeiten in den Staaten gab, in dem ein Flugzeug zur Landung gezwungen war.

Hiezu ist das „Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen“, am 14.09.1963 abgeschlossen in Tokio (sog. „Tokio-Abkommen“), unterzeichnet von der Schweiz am 31.10.1969, in Kraft für die Schweiz seit 21.03.1971 (SR 0.748.710.1), anzupassen.

Ziel

Neu ist eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit für Halter- und für Lande-Staaten sowie eine Liste der schwersten Straftaten vorgesehen. Ausserdem sieht das Protokoll die Möglichkeit zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Personen vor, die wegen ihres Verhaltens von Bord gebracht werden mussten.

Nationalrat

Der Nationalrat hat am Montag, 21.09.2020, als Erstrat die entsprechende Anpassung des sog. „Abkommens von Tokio „einstimmig gutgeheissen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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