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Arztzeugnisse: Kosten weiterhin zulasten Krankenkasse?

Datum:
22.10.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsrecht, Arztzeugnis, Krankenkasse
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BR-Bericht aufgrund „Postulat Humbel – 13.3224“

Die Ausstellung von Arztzeugnissen verursacht Kosten, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Der Bundesrat (BR) war im Rahmen eines Postulats beauftragt, alternative Finanzierungsquellen zu prüfen. Der BR hält gemäss seinem am 21.10.2020 verabschiedeten Bericht dafür, dass die aktuelle Lösung beizubehalten sei.

  • Einleitung
    • Arbeitgeber verlangen von ihren Mitarbeitern oft bereits nach einem oder drei Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit ein ärztliches Attest, ein sog. Arztzeugnis.
    • Nicht jede Grippe erfordert eine Arztkonsultation, weshalb die von der obligatorischen Krankversicherung übernommenen Kosten gespart werden könnten.
  • Parlamentsauftrag a/BR
    • Das Parlament hat aufgrund des Postulats 13.3224 von Ruth Humbel den BR beauftragt, aufzuzeigen, in welchem Umfang Krankenkassen die Kosten der Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen übernehmen, und, ob diese Kosten an die Sozialpartner ausgelagert werden könnten, da sie im Kern das Arbeitsverhältnis betreffen
  • BR-Bericht
    • In seinem Bericht erläutert der BR die Analyse-Probleme:
      • Schwierige Kostenbezifferung
      • Fehlen von spezifischen Informationen zur Anzahl der ausgestellten Arztzeugnisse
      • Keine separate Fakturierung der Arbeitszeugnisse, da diese Tätigkeit  Bestandteil der Konsultation zum Nachweise der Arbeitsunfähigkeit bilde
  • Finanzierungs-Alternativen
    • Der Bundesrat hat geprüft, welche Alternativen es bei der Finanzierung von Arztzeugnissen gäbe, mit dem Ergebnis:
      • Arbeitgeber seien nicht bereit, die Kosten dafür zu übernehmen
      • Arbeitnehmer-Tragung hätte die Gefahr zur Folge, dass diese aus wirtschaftlichen Gründen keine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen würden
      • Allgemein entstünde das Risiko der Verschlimmerung von Krankheiten und der Erhöhung von Ansteckungsgefahren
    • Die Gesamtkosten wären laut BR für die Gesellschaft letztlich höher
  • Telefonische Arztzeugnis-Ausstellung
  • Begrenztes Einsparpotenzial
    • Das ungewisse Einsparpotenzial, der Mangel an möglichen Alternativen und die Verschleppungs- und Ansteckungsgefahren bewogen den BR, die Belassung des IST-Zustand vorzuschlagen, d.h. die Vergütung der Kosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
    • Eine Senkung der durch die Ausstellung von Arztzeugnissen verursachten Kosten könnten trotzdessen erzielt werden, nämlich durch:
      • Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern – bei unveränderter Anzeigepflichtmehr Zeit einräumen, bis sie ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorlegen müssen
      • Verzicht auf Arztzeugnisse für Kurzabsenzen, zumal die Normen (Arbeitsrecht + Arbeitsgesetz) einen grossen Handlungsspielraum

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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