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Arbeitsrecht

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Meldepflichten

Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Meldepflichten des Arbeitnehmers ergeben sich im Wesentlichen aus seiner Sorgfalts- und Treuepflicht. Meldepflichten können vertraglich vereinbart werden oder durch Weisung vom Arbeitgeber angeordnet werden.

Der Arbeitnehmer hat folgende Meldepflichten gegenüber dem Arbeitgeber (nicht abschliessend):

  • Empfangnahme von Lieferungen, Postsendungen, Geld oder anderen Sachen für den Arbeitgeber
  • Schäden an Arbeitsvorrichtungen (Arbeitsmaterial, Maschinen, Fahrzeuge etc.)
  • Schäden am Eigentum von Kunden (Fahrzeuge, Gebäude, Mobiliar etc.)
  • Leistung von Überstunden (soweit nicht angeordnet oder dem Arbeitgeber sonst bekannt)
  • Erfindungen und Designs, die dem Arbeitgeber zustehen (OR 332)
  • Krankheit / Unfall (Arztzeugnis)
  • Änderungen im Aufenthaltsstatus bei ausländischen Arbeitnehmern
  • Adressänderungen
  • Änderungen im Zivilstand
  • Geburt eines Kindes
  • Entstehen und Wegfallen Berechtigung an Kinderzulagen
  • Vereinbarte Meldepflichten, bspw.
    • Änderungen im Strafregister
    • Betreibungsregisterauszug
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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