Die Meldepflichten des Arbeitnehmers ergeben sich im Wesentlichen aus seiner Sorgfalts- und Treuepflicht. Meldepflichten können vertraglich vereinbart werden oder durch Weisung vom Arbeitgeber angeordnet werden.
Der Arbeitnehmer hat folgende Meldepflichten gegenüber dem Arbeitgeber (nicht abschliessend):
- Empfangnahme von Lieferungen, Postsendungen, Geld oder anderen Sachen für den Arbeitgeber
- Schäden an Arbeitsvorrichtungen (Arbeitsmaterial, Maschinen, Fahrzeuge etc.)
- Schäden am Eigentum von Kunden (Fahrzeuge, Gebäude, Mobiliar etc.)
- Leistung von Überstunden (soweit nicht angeordnet oder dem Arbeitgeber sonst bekannt)
- Erfindungen und Designs, die dem Arbeitgeber zustehen (OR 332)
- Krankheit / Unfall (Arztzeugnis)
- Änderungen im Aufenthaltsstatus bei ausländischen Arbeitnehmern
- Adressänderungen
- Änderungen im Zivilstand
- Geburt eines Kindes
- Entstehen und Wegfallen Berechtigung an Kinderzulagen
- Vereinbarte Meldepflichten, bspw.
- Änderungen im Strafregister
- Betreibungsregisterauszug
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VersetzungEinleitung zur VersetzungAutoren:Verlassen / Nichtantreten der Ar...Einleitung zu Nichtantreten und Verlassen ...Autoren:ArbeitnehmererfindungEinleitung zur ArbeitnehmererfindungAutoren:BonusrechtEinleitung zu Bonus und GratifikationAutoren:Personalabbau / Personalrestrukt...Einleitung zu Personalabbau / Personalrest...Autoren:Arbeit auf AbrufEinleitung zur Arbeit auf Abruf
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht