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Arbeitsrecht

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Meldepflichten

Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Meldepflichten des Arbeitnehmers ergeben sich im Wesentlichen aus seiner Sorgfalts- und Treuepflicht. Meldepflichten können vertraglich vereinbart werden oder durch Weisung vom Arbeitgeber angeordnet werden.

Der Arbeitnehmer hat folgende Meldepflichten gegenüber dem Arbeitgeber (nicht abschliessend):

  • Empfangnahme von Lieferungen, Postsendungen, Geld oder anderen Sachen für den Arbeitgeber
  • Schäden an Arbeitsvorrichtungen (Arbeitsmaterial, Maschinen, Fahrzeuge etc.)
  • Schäden am Eigentum von Kunden (Fahrzeuge, Gebäude, Mobiliar etc.)
  • Leistung von Überstunden (soweit nicht angeordnet oder dem Arbeitgeber sonst bekannt)
  • Erfindungen und Designs, die dem Arbeitgeber zustehen (OR 332)
  • Krankheit / Unfall (Arztzeugnis)
  • Änderungen im Aufenthaltsstatus bei ausländischen Arbeitnehmern
  • Adressänderungen
  • Änderungen im Zivilstand
  • Geburt eines Kindes
  • Entstehen und Wegfallen Berechtigung an Kinderzulagen
  • Vereinbarte Meldepflichten, bspw.
    • Änderungen im Strafregister
    • Betreibungsregisterauszug

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