Den Arbeitnehmer trifft die Pflicht zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und zum Nachweis:
- Anzeige der Arbeitunfähigkeit
- Pflicht zur Anzeige
- Zeitpunkt der Anzeige
- unverzüglich
- Folgen bei unterlassener Anzeige
- Fristlose Entlassung?
- einzelfallabhängig
- Schwere und Folgen der Unterlassung?
- Schadenersatz
- Fristlose Entlassung?
- Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
- Vorlage des Arbeitsunfähigkeitszeugnisses
- Verzicht auf Arbeitsunfähigkeitszeugnis durch Arbeitgeber
- bei Offensichtlichkeit der Arbeitsunfähigkeit
- bei unklaren Verhältnissen Verzicht unzweckmässig
- Formelle Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitszeugnis
- Schriftform
- Datierung
- Patientendaten
- Aussteller
- Adressat
- Materielle Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitszeugnis
- Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
- Notwendigkeit ärztlicher Untersuchung
- Keine Rückdatierung
- Angabe der Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Verweis auf Krankheit oder Unfall
- Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
- Beweiswert des Arbeitsunfähigkeitszeugnisses
- Relativer, aber hoher Beweiswert der privaten Zeugnisurkunde
- Anscheinsbeweis
- Einsatz von Erfahrungssätzen
- Fehlerhaftes Arztzeugnis
- Unwahres Arztzeugnis
- Gefälligkeitszeugnis
- Täuschung des Arztes über Vorliegen einer Krankheit
- Täuschung des Arztes über die Belastung am Arbeitsplatz
- Täuschung des Arztes über die Identität des Untersuchten
- Indizienbeweis und Beweisnot des Arbeitnehmers
- Gründe für hohen Beweiswert des Arbeitunfähigkeitszeugnisses
- Ausstellung unter strafrechtlicher Verantwortlichkeit
- Keine vertiefte Abklärungsmöglichkeit des Arbeitgebers wegen Arztgeheimnis und Datenschutz
- Sachverständigengutachten
- Relativer, aber hoher Beweiswert der privaten Zeugnisurkunde
- Folgen der Nichtvorlage des Arbeitsunfähigkeitszeugnisses
- Einstellung der Lohnfortzahlung
- Fristlose Entlassung
- Schadenersatz
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.