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Flexible Arbeitsformen: BR heisst Ausgestaltungs-Zielbild gut

Datum:
14.12.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Home Office, Öffentliches Personalrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Technologische Entwicklungen und veränderte Erwartungen der Gesellschaft führen zu einem neuen Verständnis von Arbeit.

In diesem Wandel will der Bundesrat (BR) durch den gezielten Einsatz flexibler Arbeitsformen Chancen nutzen, um die Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung weiterhin zu steigern und sich auch künftig als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren.

Anlässlich seiner Sitzung vom 11.12.2020 hat der BR das Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung gutgeheissen.

Im Einzelnen:

  • Ausgangslage
    • Flexible Arbeitsformen zeichnen sich aus durch
      • neue Formen der Zusammenarbeit und
      • die vermehrte Nutzung von Möglichkeiten des örtlich und zeitlich unabhängigen Arbeitens
    • Durch die Corona-Pandemie der letzten Monate hat der Trend zur Flexibilisierung einen weiteren Schub erhalten
    • Mit dem neuen Zielbild zu den flexiblen Arbeitsformen setzt der BR einen längerfristigen Orientierungsrahmen für
      • die weitere Entwicklung und
      • die Nutzung der damit verbundenen Potenziale
  • Integraler Ansatz
    • Dabei verfolgt der BR einen integralen Ansatz, der möglichst optimal verbindet, die Dimensionen
      • Mensch
      • Technologie
      • Infrastruktur
    • Erklärte Ziele
      • sind die
        • Stärkung der Leistungsfähigkeit
        • Effizienz der Bundesverwaltung
      • zugunsten von
        • Privaten
        • Wirtschaft
        • Politik
        • Förderung eines modernen und attraktiven Arbeitsumfelds
  • Zielbild
    • Das neue Zielbild soll optimale Voraussetzungen schaffen für die Eckwerte der Entwicklung in Bezug auf die
      • organisatorischen Anforderungen
      • technischen Anforderungen
      • infrastrukturellen Anforderungen
    • Die weitere Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung soll darauf ausgerichtet werden
      • Die Arbeitsformen sollen sich orientieren:
        • am konkreten Einsatz in der Praxis
        • an den betrieblichen Erfordernissen
      • Mit einem modernen Arbeitsumfeld würden zudem für das Personal der Bundesverwaltung aktiv gefördert
        • die produktiven und persönlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Überprüfung des Zielbilds alle zwei Jahre
    • Vor diesem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung und Veränderungen moderner Organisationsweisen wird das Zielbild
      • alle zwei Jahre auf seine Aktualität überprüft.

Überblick der Ziele

Der Bundesrat verfolgt folgende Ziele:

  • Die Bundesverwaltung setzt flexible Arbeitsformen ein, so dass Aufgaben unter Nutzung der technischen, räumlichen und menschlichen Gegebenheiten bestmöglich erfüllt werden können. Die Vorteile orts- und zeitunabhängigen Arbeitens werden aktiv genutzt.
  • Moderne Arbeitsmittel und der Einsatz entsprechender Technologien optimieren die Aufgabenerfüllung der Bundesverwaltung sowie die übergreifende Zusammenarbeit mit den anderen Staatsebenen; dabei ist eine angemessene Sicherheit gewährleistet.
  • Vertrauen, Transparenz und wertschätzender Umgang werden als Chance für erfolgreiches Lernen und Arbeiten verstanden und gelebt.
  • Die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben wird unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedürfnisse aktiv gefördert.
  • Die Organisation und die Ausgestaltung der Führung sind konsistent auf die Förderung flexibler Arbeitsformen ausgerichtet.
  • Die Unterbringung und logistische Versorgung an den Standorten der Bundesverwaltung, wie auch an ausgewählten weiteren Hub-Arbeitsstandorten ist auf das flexible Arbeiten ausgerichtet.
  • Die rechtlichen Grundlagen für das flexible Arbeiten in der Bundesverwaltung sind geschaffen.
  • Der rechtliche Rahmen des Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden wird konsequent eingehalten.

Quelle: Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung (admin.ch)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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