Bundesanwaltschaft: Nina Ulrich leitet den Urteilsvollzug
Nina Ulrich verantwortet als Leiterin den Urteilsvollzug der Bundesanwaltschaft (BA) und zieht eine erfolgreiche Zwischenbilanz. ... weiterlesen
Nina Ulrich verantwortet als Leiterin den Urteilsvollzug der Bundesanwaltschaft (BA) und zieht eine erfolgreiche Zwischenbilanz. ... weiterlesen
Alfred Kölz / Isabelle Häner / Martin Bertschi / Livio Bundi Verwaltungsverfahren und Verwaltungsrechtspflege des Bundes 4. Auflage Zürich + Genf 2025 918 Seiten Schulthess... weiterlesen
Im Luzerner Kantonsrat wurde ein politischer Vorstoss eingereicht, der Massnahmen gegen die Begünstigung von Bekannten oder Parteifreunden («Vitamin B») in der Verwaltung fordert. ... weiterlesen
Die vorliegende zweite Auflage des Kommentars übernimmt - abgesehen von bestimmten Ausnahmen - das Konzept der Vorauflage... weiterlesen
Ausgangslage Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte zu entscheiden, ob die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu Bestätigungsschreiben gewähren muss, die sie im Rahmen... weiterlesen
Gemäss Art. 9 BV hat jedermann Anspruch darauf, ohne Willkür behandelt zu werden. Willkür liegt erst vor, wenn ein Entscheid offensichtlich unhaltbar ist. Dies ist besonders dann... weiterlesen
Der Anspruch auf Gleichbehandlung verlangt, dass Rechte und Pflichten der Betroffenen nach gleichem Massstab festgesetzt werden. Gleiches ist nach Massgabe seiner Gleichheit gleich, Ungleiches nach... weiterlesen
Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet ein loyales und vertrauenswürdiges Verhalten im Rechtsverkehr. Für den Bereich des öffentlichen Rechts bedeutet er, dass die Verwaltungsbehörden... weiterlesen
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist in Art. 5 Abs. 2 BV und § 3 VRPG verankert. Dieser fordert, dass die Verwaltungsmassnahmen ein geeignetes und notwendiges Mittel darstellen, um das... weiterlesen
Jegliches staatliche Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen (Art. 5 Abs. 2 BV, § 3 VRPG). Öffentliche Interessen sind Anliegen, welche die Öffentlichkeit (verstanden als Allgemeinheit)... weiterlesen
Der Grundsatz der Gesetzmässigkeit verlangt, dass jegliche Verwaltungstätigkeit auf einer gültigen gesetzlichen Grundlage beruht und nicht darüber hinausgeht. Dieser Grundsatz ist in Art. 5 Abs. 1... weiterlesen
Bund: Erlass-System Kanton Zürich: Verwaltungshandeln Kanton Aargau: Verwaltungsrechts-Grundsätze... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Checkliste Vertrauensschutz-Voraussetzungen für Privatpersonen Als Voraussetzungen für den Vertrauensschutz gelten:... weiterlesen
Checkliste Voraussetzungen der Gleichbehandlung im Unrecht Eine Gleichbehandlung im Unrecht wird nur als ausnahmsweise zulässig betrachtet, nämlich:... weiterlesen
Checkliste Überprüfbare Ermessensfehler Als überprüfbare Ermessensfehler gelten:... weiterlesen
Checkliste Erfordernisse des Legalitätsprinzips Das Legalitätsprinzip beinhaltet drei Erfordernisse:... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Diese hievor vorgestellten «Grundprinzipien des Verwaltungsrechts» gelten grundsätzlich für die gesamte Verwaltungstätigkeit. Die nämlichen Prinzipien sind auch im Verhältnis des Staates als Arbeitgeber zu seinen... weiterlesen
Literatur Weiterführende Informationen... weiterlesen