Bevölkerung und Wirtschaft sollen auch bei einer Stromversorgungskrise mobile Fernmeldedienste von besonderer Bedeutung nutzen können. Hiezu bedarf es zusätzlicher Vorkehrungen durch die Netzbetreiber.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gelangte in seinen Abklärungen zu diesem Schluss.
Die Mobilfunknetze haben eine tragende Rolle bei der Versorgung der Schweiz mit systemrelevanten Fernmeldediensten wie
- Notruf
- Breitbandinternet
- Sprachtelefonie.
Eine gravierende Störung der Mobilfunkdienste etwa infolge eines längeren Stromausfalls hat erhebliche Auswirkungen auf
- Bevölkerung
- Wirtschaft
- Behörden.
Offenbar haben die interne Abklärungen des UVEK zur sogenannten «Härtung der Mobilfunknetze» durch Notstromversorgungen einen Handlungsbedarf ergeben.
Schätzungen zufolge würden sich die Zusatzkosten für die stromausfallsichere Mobilfunkversorgung für Notrufdienste (erste Etappe) im Bereich von 40 Rappen pro Abonnement und Monat bewegen.
Zu prüfen sei jedoch, wie Synergien mit anderen Notstrom-Vorkehrungen der öffentlichen Hand oder von Privaten die vorzunehmenden Anstrengungen der Mobilfunknetze unterstützen können.
Der Bundesrat hat dies am 04.12.2020 zur Kenntnis genommen und will in einem ersten Schritt die gesicherte Versorgung mit Notrufdiensten veranlassen.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam