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Coronavirus (COVID-19): Einreise in die Schweiz ab MO 08.02.2021

Datum:
08.02.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
BAG-Liste der Corona-Risikogebiete, Einreise aus Risikogebiet, lohnfortzahlungspflicht, Meldepflicht, Quarantäne
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neue Regeln

Einleitung

Infolge der Covid-19-Pandemie bestehen für die Einreise in die Schweiz besondere Regeln.

Abhängig von der Reise-Art kann es sein, dass ein Einreiseformular auszufüllen ist, ein negativer Test vorgewiesen und / oder in Quarantäne gegangen werden muss.

Die Regeln zum Einreiseformular und zum negativen Testergebnis gelten ab MO 08.02.2021.

Gültigkeitsbereich

Einreiseformular

  • Download Einreiseformular
  • Formularausfüllen
    • Formular bitte vor der Einreise in die Schweiz ausfüllen
  • Wer?
  • Wann, wo und Ablauf?
    • Elektronisches Einreiseformular kann vor oder während der Reise über einen Computer oder über das Smartphone ausgefüllt werden
    • Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie als Bestätigung einen QR-Code per Mail
  • Einreise / QR-Code
    • QR-Code für Kontrollen bei der Einreise bereithalten
    • QR-Code auf dem Smartphone vorweisen oder Printout zeigen
  • Weitere Informationen zum Einreiseformular
    • FAQ
      • Häufig gestellten Fragen (FAQ)
        • Antworten zum Vorgehen bei fehlender Sitzplatznummer
        • Antworten zum Vorgehen bei technischen Problemen
        • Antworten zum Datenschutz
      • Infoline zum Einreiseformular: +41 58 464 44 88 (6 bis 23 Uhr)
      • Informationen zu den Telefonkosten: Kontakte und Links.

Negatives Testresultat

  • In zwei Situationen muss ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden können:
    • Einreise per Flugzeug in die Schweiz
      • Negatives Testresultat muss bereits beim Boarding vorgewiesen werden können
      • Ohne negatives Testresultat kein Einstieg ins Flugzeug
    • Einreise nach einem Aufenthalt während der letzten 10 Tage in einem Land mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
      • Negatives Testresultat muss unabhängig vom Transportmittel (Bahn, Bus, Auto) vorgewiesen werden
  • Ausnahmen:
  • Anforderungen an den Test
    • Test-Durchführung: innerhalb der letzten 72h vor der Einreise
    • PCR-Test; unzulässig: Antigen-Schnelltest
    • Test-Resultat: Negativ.

Quarantäne für Einreisende

  • Aufenthalt in Staat oder Gebiet, welches als Risikoland gilt
  • Massgebende BAG-Risikoländer-Liste
    • Liste, welche im Zeitpunkt der Einreise gültig ist
  • Listen-Konsultation bei der Einreise
    • Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem der aufgeführten Staaten oder Gebiete:
      • Pflicht, in Quarantäne zu gehen und Einreise den kantonalen Behörden zu melden
      • Anweisungen-Befolgung: Vorgehen nach der Einreise
  • Ausnahmen: Bestimmte Personen sind von der Quarantänepflicht ausgenommen: Ausnahmen von der Quarantäne- und Testpflicht
  • Fakten ohne Auswirkung auf Quarantänepflicht + Quarantänedauer
    • Negatives Testresultat
      • Ein negatives Testergebnis schliesst eine Infektion mit dem neuen Coronavirus nicht vollständig aus
      • Biologische Erklärung: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
    • Covid-19-Impfung
      • Impfung schützt vor der Erkrankung
      • Aber: Unklarheit, ob die Impfung vor Ansteckung anderer Personen schützt

Vorgehen nach der Einreise

  • Quarantäne-Gang
    • Direkte Begebung nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft wie Hotel oder Ferienwohnung
    • Weg zur Quarantäne-Unterkunft:
      • Abstandhalten zu anderen Personen: Mindestabstand von 1,5 Metern
      • Wenn Abstand nicht eingehalten werden kann: Maskentragen (Empfehlung)
      • Vermeidung öffentlichen Verkehr
  • Meldepflicht
  • Quarantäneaufenthalt während 10 Tagen nach der Einreise in die Schweiz
  • Quarantäneverkürzung
  • Kontrolle
    • Die kantonalen Behörden sind für die Überwachung der Quarantäne zuständig und führen Stichprobenkontrollen durch
  • Strafe
    • Nichtbefolgung der Quarantänepflicht = Übertretung des Epidemiengesetz
    • Busse: bis zu CHF 10 000.

Lohnfortzahlung oder Erwerbsersatz?

  • Entschädigungspflicht?
    • Erstens: Prüfung der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss Arbeitsvertrag
    • Zweitens: Beurteilung einer Lohnfortzahlung erfolgt durch Arbeitgeber und einreisendem Arbeitnehmer
    • Streitfall: Entscheidung Zivilgericht
  • Lohnfortzahlungspflicht
    • In zwei Fällen ist – gemäss BAG – die Lohnfortzahlungspflicht gegeben:
      • Entsendung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber in einen Staat oder ein Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko zur Arbeit und Quarantäne-Rückkehr
      • Arbeitsmöglichkeit während der Quarantäne in Homeoffice
  • Keine Lohnfortzahlungspflicht
    • Bei einem Quarantäneaufenthalt ohne Lohn gilt folgendes:
      • Corona-Erwerbsersatz
        • Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz nur bei unverschuldeter Quarantäne
      • Unverschuldete Quarantäne
        • Reiseziel war zum Abreisezeitpunkt nicht auf der Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko und
        • Im Abreisezeitpunkt konnte nicht aufgrund einer offiziellen Ankündigung festgestellt werden, dass das Reiseziel während der Reise auf die BAG-Risikoländer-Liste gesetzt wird
      • Verschuldete Quarantäne
        • Bei verschuldeter Quarantäne kein Anspruch auf Entschädigung
  • Auszahlung der Erwerbsausfallentschädigung wegen der Coronakrise
    • AHV-Ausgleichskassen
  • Weitere Informationen

Nicht selbst eingereiste Haushaltsmitglieder

Ausnahmen von der Quarantäne- und Testpflicht

  • Verschiedene, von der Reisequarantäne- und Testpflicht ausgenommene Personen
    • Auflistung aller Ausnahmen unter Art. 8 der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs
    • Ausnahmen:
      • Geschäftsreisende, die aus einem wichtigen Grund reisen, der sich nicht verschieben lässt
      • Personen, die aus einem wichtigen medizinischen Grund reisen, der sich nicht verschieben lässt
      • Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben.

Zusätzliche Informationen für einreisende Touristen

  • Nationale Regeln und Verbote
  • Gültigkeitsterritorium
    • Ganze Schweiz
  • Kantone
    • In den Kantonen können strengere Massnahmen anwendbar sein
    • Zusätzliche Informationen-Einholung beim Kanton, der bereist werden soll
    • Auflistung der kantonalen Internet-Websites: www.ch.ch
  • Verhaltens- und Hygiene-Regeln in der Schweiz
  • Krankheitssymptome
    • Treten nach der Einreise in die Schweiz Krankheitssymptome auf:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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