Neue Regeln
Einleitung
Infolge der Covid-19-Pandemie bestehen für die Einreise in die Schweiz besondere Regeln.
Abhängig von der Reise-Art kann es sein, dass ein Einreiseformular auszufüllen ist, ein negativer Test vorgewiesen und / oder in Quarantäne gegangen werden muss.
Die Regeln zum Einreiseformular und zum negativen Testergebnis gelten ab MO 08.02.2021.
Gültigkeitsbereich
- Für Einreiseberechtigte
- Die neuen Regeln gelten für all jene Personen, die in die Schweiz einreisen dürfen
- Nationalitäts-unabhängige Wirkung
- Die neuen Bestimmungen haben daher auch Gültigkeit, wenn eine Person als Schweizer im Ausland war und in die Schweiz zurückreist
- Erläuterung der neuen Regeln
- Die Informationen zu den einzelnen Bestimmungen sind in den nachgenannten Kapiteln erläutert:
Einreiseformular
- Download Einreiseformular
- Formularausfüllen
- Formular bitte vor der Einreise in die Schweiz ausfüllen
- Wer?
- Beinahe alle Personen, die in die Schweiz einreisen
- Kinder: Erfassung im Formular einer mitreisenden erwachsenen Person
- Ausnahmen von Formularpflicht:
- Wann, wo und Ablauf?
- Elektronisches Einreiseformular kann vor oder während der Reise über einen Computer oder über das Smartphone ausgefüllt werden
- Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie als Bestätigung einen QR-Code per Mail
- Einreise / QR-Code
- QR-Code für Kontrollen bei der Einreise bereithalten
- QR-Code auf dem Smartphone vorweisen oder Printout zeigen
- Weitere Informationen zum Einreiseformular
- FAQ
- Häufig gestellten Fragen (FAQ)
- Antworten zum Vorgehen bei fehlender Sitzplatznummer
- Antworten zum Vorgehen bei technischen Problemen
- Antworten zum Datenschutz
- Infoline zum Einreiseformular: +41 58 464 44 88 (6 bis 23 Uhr)
- Informationen zu den Telefonkosten: Kontakte und Links.
- Häufig gestellten Fragen (FAQ)
- FAQ
Negatives Testresultat
- In zwei Situationen muss ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden können:
- Einreise per Flugzeug in die Schweiz
- Negatives Testresultat muss bereits beim Boarding vorgewiesen werden können
- Ohne negatives Testresultat kein Einstieg ins Flugzeug
- Einreise nach einem Aufenthalt während der letzten 10 Tage in einem Land mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
- Negatives Testresultat muss unabhängig vom Transportmittel (Bahn, Bus, Auto) vorgewiesen werden
- Einreise per Flugzeug in die Schweiz
- Ausnahmen:
- Kinder unter 12 Jahren benötigen kein negatives Testresultat
- Weitere Ausnahmen: Ausnahmen von der Quarantäne- und Testpflicht.
- Anforderungen an den Test
- Test-Durchführung: innerhalb der letzten 72h vor der Einreise
- PCR-Test; unzulässig: Antigen-Schnelltest
- Test-Resultat: Negativ.
Quarantäne für Einreisende
- Aufenthalt in Staat oder Gebiet, welches als Risikoland gilt
- Erwachsene + Kinder, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben und danach in die Schweiz einreisen, müssen in Quarantäne
- Die betroffenen Staaten und Gebiete sind auf der BAG-Liste der Risikoländer definiert
- Massgebende BAG-Risikoländer-Liste
- Liste, welche im Zeitpunkt der Einreise gültig ist
- Listen-Konsultation bei der Einreise
- Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem der aufgeführten Staaten oder Gebiete:
- Pflicht, in Quarantäne zu gehen und Einreise den kantonalen Behörden zu melden
- Anweisungen-Befolgung: Vorgehen nach der Einreise
- Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem der aufgeführten Staaten oder Gebiete:
- Ausnahmen: Bestimmte Personen sind von der Quarantänepflicht ausgenommen: Ausnahmen von der Quarantäne- und Testpflicht
- Fakten ohne Auswirkung auf Quarantänepflicht + Quarantänedauer
- Negatives Testresultat
- Ein negatives Testergebnis schliesst eine Infektion mit dem neuen Coronavirus nicht vollständig aus
- Biologische Erklärung: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Covid-19-Impfung
- Impfung schützt vor der Erkrankung
- Aber: Unklarheit, ob die Impfung vor Ansteckung anderer Personen schützt
- Negatives Testresultat
Vorgehen nach der Einreise
- Quarantäne-Gang
-
- Direkte Begebung nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft wie Hotel oder Ferienwohnung
- Weg zur Quarantäne-Unterkunft:
- Abstandhalten zu anderen Personen: Mindestabstand von 1,5 Metern
- Wenn Abstand nicht eingehalten werden kann: Maskentragen (Empfehlung)
- Vermeidung öffentlichen Verkehr
- Meldepflicht
-
- Einreisemeldung innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde
- Befolgung der Behörden-Anweisungen
- Quarantäneaufenthalt während 10 Tagen nach der Einreise in die Schweiz
-
- Kontaktvermeidung zu anderen Personen
- Befolgung Anweisung zur Quarantäne (PDF, 360 kB, 23.12.2020)
- Anweisung in Sprachen der Migrationsbevölkerung.
- Quarantäneverkürzung
-
- Möglichkeit, die Reisequarantäne ab dem 7. Tag zu verkürzen
- Informationen: Isolation und Quarantäne
- Kontrolle
-
- Die kantonalen Behörden sind für die Überwachung der Quarantäne zuständig und führen Stichprobenkontrollen durch
- Strafe
-
- Nichtbefolgung der Quarantänepflicht = Übertretung des Epidemiengesetz
- Busse: bis zu CHF 10 000.
Lohnfortzahlung oder Erwerbsersatz?
- Entschädigungspflicht?
- Erstens: Prüfung der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss Arbeitsvertrag
- Zweitens: Beurteilung einer Lohnfortzahlung erfolgt durch Arbeitgeber und einreisendem Arbeitnehmer
- Streitfall: Entscheidung Zivilgericht
- Lohnfortzahlungspflicht
- In zwei Fällen ist – gemäss BAG – die Lohnfortzahlungspflicht gegeben:
- Entsendung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber in einen Staat oder ein Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko zur Arbeit und Quarantäne-Rückkehr
- Arbeitsmöglichkeit während der Quarantäne in Homeoffice
- In zwei Fällen ist – gemäss BAG – die Lohnfortzahlungspflicht gegeben:
- Keine Lohnfortzahlungspflicht
- Bei einem Quarantäneaufenthalt ohne Lohn gilt folgendes:
- Corona-Erwerbsersatz
- Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz nur bei unverschuldeter Quarantäne
- Unverschuldete Quarantäne
- Reiseziel war zum Abreisezeitpunkt nicht auf der Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko und
- Im Abreisezeitpunkt konnte nicht aufgrund einer offiziellen Ankündigung festgestellt werden, dass das Reiseziel während der Reise auf die BAG-Risikoländer-Liste gesetzt wird
- Verschuldete Quarantäne
- Bei verschuldeter Quarantäne kein Anspruch auf Entschädigung
- Corona-Erwerbsersatz
- Bei einem Quarantäneaufenthalt ohne Lohn gilt folgendes:
- Auszahlung der Erwerbsausfallentschädigung wegen der Coronakrise
- AHV-Ausgleichskassen
- Weitere Informationen
Nicht selbst eingereiste Haushaltsmitglieder
- Wohnungs-Partner in Quarantäne!
- Kontaktvermeidung zur Person in Quarantäne gemäss Anweisungen zur Quarantäne (PDF, 360 kB, 23.12.2020)
- Weiteres „Zusammenleben“
- Werden diese Anweisungen von allen im Haushalt befolgt:
- Normales Weiterleben im Alltag
- Keine Quarantäne
- Wichtig: Befolgung der Hygiene- und Verhaltensregeln.
- Werden diese Anweisungen von allen im Haushalt befolgt:
Ausnahmen von der Quarantäne- und Testpflicht
- Verschiedene, von der Reisequarantäne- und Testpflicht ausgenommene Personen
- Auflistung aller Ausnahmen unter Art. 8 der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs
- Ausnahmen:
- Geschäftsreisende, die aus einem wichtigen Grund reisen, der sich nicht verschieben lässt
- Personen, die aus einem wichtigen medizinischen Grund reisen, der sich nicht verschieben lässt
- Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben.
Zusätzliche Informationen für einreisende Touristen
- Nationale Regeln und Verbote
- Gültigkeitsterritorium
- Ganze Schweiz
- Kantone
- In den Kantonen können strengere Massnahmen anwendbar sein
- Zusätzliche Informationen-Einholung beim Kanton, der bereist werden soll
- Auflistung der kantonalen Internet-Websites: www.ch.ch
- Verhaltens- und Hygiene-Regeln in der Schweiz
- Beachtung, auch zum eigenen Schutze vor Ansteckung: Verhaltens- und Hygieneregeln
- Krankheitssymptome
- Treten nach der Einreise in die Schweiz Krankheitssymptome auf:
- Ernstnehmen der Symptome und
- Befolgung der Anweisungen auf der Internet-Website Isolation und Quarantäne.
- Treten nach der Einreise in die Schweiz Krankheitssymptome auf:
Weiterführende Informationen
- Beitrag zur Einreise vom 06.08.2020
- Beitrag vom 27.07.2020 zu den Risikoländern
- Ferienplanung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam