Die Parteien eines Dauerschuldverhältnisses (Jahresabonnement bei Fitnessstudio) haben aus wichtigen Gründen ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Eine einseitige Preiserhöhung, zum Beispiel unmittelbar nach der automatischen Verlängerung der Jahresfrist, bildet einen solchen wichtigen Auflösungsgrund.
Quelle
Bezirksgericht Hinwil
Urteil vom 21.08.2019
FV190009