Bedingungen spielen bei Verträgen nicht selten eine wichtige Rolle. Die unterschiedlichen Bedingungen werden hier aufgezeigt:
Begriff
- Bedingung = Bei einer Bedingung wird die Verbindlichkeit des Vertrages vom Eintritt einer zukünftigen, ungewissen Tatsache abhängig gemacht
Grundlage
- OR 151 ff.
Abgrenzung zur Befristung
- Steht die Vertragswirkung fest und ist bloss der Zeitpunkt ungewiss, liegt eine Befristung, nicht aber eine Bedingung vor
Unterscheidung zwischen aufschiebender und auflösender Bedingung
- Aufschiebende Bedingung
- Wirkung
- Entfaltung der Rechtswirkung mit Eintritt der Bedingung
- sog. Suspensivbedingung
- Entfaltung der Rechtswirkung mit Eintritt der Bedingung
- Wirkung
- Auflösende Bedingung
- Wirkung
- Entfaltung der Rechtswirkung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zum Eintritt der Bedingung
- sog. Resolutivbedingung
- Entfaltung der Rechtswirkung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zum Eintritt der Bedingung
- Wirkung
Unterscheidung zwischen willkürlicher (potestativ) und zufälliger Bedingung
- Willkürliche Bedingung
- Eintritt der Bedingung
- Bei der willkürlichen (potestativen) Bedingung, kann die Partei den Eintritt der Bedingung bewirken
- Eintritt der Bedingung
- Zufällige Bedingung
- Eintritt der Bedingung
- Bei der zufälligen Bedingung hängt der Eintritt der Bedingung vom Zufall oder von einem Dritten ab
- Eintritt der Bedingung
Weiterführende Informationen
- Bucher Eugen, OR Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Zürich 1988, § 28, S. 505 ff.
- Reutter Stefan, Das bedingte Übernahmeangebot, (Diss.), Zürich 2002
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:GlobalzessionEinleitung zur GlobalzessionAutoren:TauschFokus TauschAutoren:Landwirtschaftliche PachtEinleitung zur landwirtschaftlichen PachtAutoren:AufhebungsvereinbarungEinleitung Aufhebungsvereinbarung / Aufheb...Autoren:ForderungspfandrechtEinleitung zum ForderungspfandrechtAutoren:Escrow / Escrow ManagementEinleitung zu Escrow / Escrow Management
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht