SchKG 74 ff.
Der Betreibungsschuldner, der seinen Rechtsvorschlag zurückziehen will, hat seine Rückzugserklärung eigenhändig zu unterzeichnen.
Quelle
5A_870/2019 vom 17.06.2020
Weiterführende Informationen
- 5A_870/2019 vom 17.06.2020 | bger.ch
- Rechtsvorschlag
- Arrest