Gemäss Medienmitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 07.04.2021 wurden bei der Mehrwertsteuer (MWST) im Jahre 2020 rund CHF 9,9 Mia. MWST-Guthaben ausbezahlt.
MWST-Guthaben entstehen bekanntlich, wenn die Vorsteuerabzüge höher sind als die vom Steuerpflichtigen deklarierte MWST.
Grundsätzlich wurden die MWST-Guthaben bisher innert 60 Tagen ausbezahlt.
Als Corona-Paketteil des Bundes wurden seit März 2020 Gesuche um vorzeitige Rückzahlung
- prioritär behandelt und
- rasch ausbezahlt.
Im Geschäftsverkehr ist eine Zahlungsfrist von 30 Tagen üblich. – Dies hat die ESTV veranlasst, MWST-Guthaben neu innert 30 Tagen auszubezahlen, was natürlich die Steuerpflichtigen, die Gläubiger der ESTV sind, freuen dürfte.
Aus diesem Grund müssen Steuerpflichtige inskünftig kein Gesuch mehr um vorzeitige Rückzahlung stellen.
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Vorsteuerabzug | Mehrwertsteuern.ch
- Selbstdeklaration | Mehrwertsteuern.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam