Vermeidung der Doppelbesteuerung
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) resp. das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF teilte am 16.06.2021 mit, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13.05.2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 30.09.2021 in Kraft bleibt bzw. verlängert wird.
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LawMedia Redaktionsteam