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Eherecht / Eheschliessung / Ehe

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Abänderungsklage: Beginn der Rechtswirkungen

Datum:
14.07.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 286 / ZPO 311

Die vom Un­terhaltsschuldner verlangte Abänderung einer Unterhaltsleistung wirkt grundsätzlich frühestens ab dem Zeitpunkt der Klageeinleitung.

  • Zeitpunktbestimmung durch das Gericht
    • Das Gericht kann vom Grundsatz abweichen und einen anderen Zeitpunkt als massgebend bezeichnen.
  • Abweichender, späterer Zeitpunkt
    • Auf einen späteren Zeitpunkt kann dann abgestellt werden, wenn eine Unterhaltsrückerstattung unbillig wäre.
  • Begründungspflicht
    • Wenn im Berufungsverfahren die Fixierung der Rechtswirkungen der Abänderungsklage auf den Zeitpunkt der Klageeinreichung verlangt, ist ein solches Begehren zu begründen.

Urteil des Bundesgerichts vom 07.12.2020 (5A_512/2020)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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