LAWNEWS

Eherecht / Eheschliessung / Ehe

QR Code

Verteilung des Kinderunterhalts unter den Eltern

Datum:
09.07.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Eltern, Kinderunterhalt, Unterhalt
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 276, ZGB 285

Steht das Kind unter der alleinigen Obhut eines Elternteils und sieht den anderen Elternteil nur im Rahmen eines Besuchs- und Ferienrechts, gilt für die Verteilung des Kindesunterhalts folgendes:

  • Beitrag des obhutsberechtigten Elternteils
    • Der obhutsberechtigte Elternteil leistet seinen Unterhaltsbeitrag bereits vollständig in natura, indem er dem Kind die Pflege und seine Erziehung erweist.
  • Beitrag des anderen Elternteils
    • Der Geldunterhalt ist in einem solchen Fall – bei Annahme der Gleichwertigkeit von Geld- und Naturalunterhalt – vollständig vom anderen Elternteil zu tragen.
  • Ev. Abweichung von diesem Grundsatz
    • Eine Abweichung von diesem Grundsatz erscheint dann als gerechtfertigt, wenn der obhutsberechtigte Elternteil eine überproportional höhere Leistungsfähigkeit hat als der andere Elternteil.
  • Knappe finanzielle Verhältnisse und Deckungsreihenfolge
    • Bei knappen finanziellen Verhältnissen ist zunächst der Barbedarf ohne Drittbetreuungskosten zu decken.

Urteil des Bundesgerichts vom 03.02.2021 (5A_737/2018)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.