ZGB 298 Abs. 2ter / ZGB 196 ff. / ZGB 209
Anordnung einer alternierenden Obhut in strittigen Verhältnissen
Die Prinzipien für eine alternierende Obhut bei Streitverhältnissen sind:
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Distanz
- Belastungsmomente?
- Die Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern kann gegen eine alternierende Obhut sprechen, wenn die Kinder dadurch besonders belastet würden.
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Alter der Kinder
- Normal entwickelten Kindern im Alter zwischen 10 und 12 Jahren kann eine gewisse tägliche Wegstrecke zugetraut werden.
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Mass des Elternkonflikts
- Ein intensiver Elternstreit kann ein Hinderungsgrund gegen eine geteilte Betreuung bilden.
- Belastungsmomente?
Güterrechtliche Auseinandersetzung
Wird geltend gemacht, zur Finanzierung einer in die Errungenschaft fallenden Sache seien Mittel des Eigenguts verwendet worden,
- ist für die Annahme einer Ersatzforderung entscheidend,
- dass ein hinreichender Zusammenhang zwischen der Zahlung und dem Erwerb des fraglichen Vermögenswerts besteht;
- ist unerheblich,
- dass die Zahlung aus Eigengut in zeitlicher Hinsicht erst nach dem Erwerb der Sache geleistet wurde;
- ist zu beweisen (ohne Umkehr der Beweislast bei Beweisschwierigkeiten),
- dass der Gegenstand sich in den Händen des anderen befindet, von jenem Ehegatten der dies behauptet;
Quelle
BGer 5A_345/2020 vom 30.04.2021