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Eherecht / Eheschliessung / Ehe

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Alternierende Obhut in strittigen Verhältnissen und güterrechtliche Auseinandersetzung

Datum:
27.09.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 298 Abs. 2ter / ZGB 196 ff. / ZGB 209

Anordnung einer alternierenden Obhut in strittigen Verhältnissen

Die Prinzipien für eine alternierende Obhut bei Streitverhältnissen sind:

  • Distanz

    • Belastungsmomente?
      • Die Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern kann gegen eine alternierende Obhut sprechen, wenn die Kinder dadurch besonders belastet würden.
    • Alter der Kinder

      • Normal entwickelten Kindern im Alter zwischen 10 und 12 Jahren kann eine gewisse tägliche Wegstrecke zugetraut werden.
    • Mass des Elternkonflikts

      • Ein intensiver Elternstreit kann ein Hinderungsgrund gegen eine geteilte Betreuung bilden.

Güterrechtliche Auseinandersetzung

Wird geltend gemacht, zur Finanzierung einer in die Errungenschaft fallenden Sache seien Mittel des Eigenguts verwendet worden,

  • ist für die Annahme einer Ersatzforderung entscheidend,
    • dass ein hinreichender Zusammenhang zwischen der Zahlung und dem Erwerb des fraglichen Vermögenswerts besteht;
  • ist unerheblich,
    • dass die Zahlung aus Eigengut in zeitlicher Hinsicht erst nach dem Erwerb der Sache geleistet wurde;
  • ist zu beweisen (ohne Umkehr der Beweislast bei Beweisschwierigkeiten),
    • dass der Gegenstand sich in den Händen des anderen befindet, von jenem Ehegatten der dies behauptet;

Quelle

BGer 5A_345/2020 vom 30.04.2021

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