SchKG 93 Abs. 1
Der Entscheid des Eherichters ist für das Betreibungsamt nicht bindend, wenn die Amtsstelle bestimmt, inwiefern die vom Betreibungsschuldner gezahlten Unterhaltsbeiträge zu dessen Existenzminimum gehören.
BGer 5A_43/2019 vom 16.08.2019 = BlSchK 85 (2021) Nr. 20, S. 113 ff.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam