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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Grundpfandverwertung: Herausgabe von Schuldbriefen?

Datum:
05.10.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 842 Abs. 1; ZGB 853; ZGB 854; SchKG 156; VZG 68 Abs. 1; VZG 110 Abs. 2

Schuldbriefe sind in der Zwangsverwertung eines Grundstücks nicht zu löschen, sofern und soweit

  • der Ersteigerer die persönliche Schuldpflicht übernimmt und
  • die Gläubiger aus dem Pfanderlös befriedigt werden.

Bekanntlich wird der Schuldner im Schuldbrief nicht namentlich genannt, weshalb es bei einem Schuldnerwechsel nichts nachzuführen gibt.

BGer 5A_326/2018 vom 28.09.2018   =   Pra 2020 Nr. 14, S. 147

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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