Bezüglich verfaustpfändeter Schuldbriefe (Papier-Schuldbriefe oder Register-Schuldbriefe) hat die Konkursverwaltung folgende Entscheide zu treffen in:
Kollokationsplan
- Zulassungsentscheid oder Nichtzulassung zur Faustpfandforderung und zum Faustpfandrecht am Papier-Schuldbrief bzw. am Register-Schuldbrief im Kollokationsplan (Teil „versicherte Forderungen“)
- Pro memoria-Vermerk für allfälligen Pfandausfall (3. Konkursklasse)
Lastenverzeichnis
- Entscheid zum Unterpfand (Grundpfandrecht) im Lastenverzeichnis, welches Bestandteil des Kollokationsplans bildet
Weiterführende Informationen
Lehre
- BÜRGI URS, Strategien und Probleme bei der Zwangsvollstreckung von verpfändeten Grundstücken, in: Berner Bankrechtstag, BBT Band 3, Bern 1996, S. 159 ff.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.