Bezüglich verfaustpfändeter Schuldbriefe (Papier-Schuldbriefe oder Register-Schuldbriefe) hat die Konkursverwaltung folgende Entscheide zu treffen in:
Kollokationsplan
- Zulassungsentscheid oder Nichtzulassung zur Faustpfandforderung und zum Faustpfandrecht am Papier-Schuldbrief bzw. am Register-Schuldbrief im Kollokationsplan (Teil „versicherte Forderungen“)
- Pro memoria-Vermerk für allfälligen Pfandausfall (3. Konkursklasse)
Lastenverzeichnis
- Entscheid zum Unterpfand (Grundpfandrecht) im Lastenverzeichnis, welches Bestandteil des Kollokationsplans bildet
Weiterführende Informationen
Lehre
- BÜRGI URS, Strategien und Probleme bei der Zwangsvollstreckung von verpfändeten Grundstücken, in: Berner Bankrechtstag, BBT Band 3, Bern 1996, S. 159 ff.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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