Der Bundesrat (BR) hat am 10.12.2021 neue Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz vor:
- Die bestehende Verbandsklage soll ausgebaut werden und künftig auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ermöglichen.
- Der BR hat an seiner Sitzung vom 10.12.2021 die Botschaft zu einer Änderung der Zivilprozessordnung zuhanden des Parlaments verabschiedet.
- Der BR erfüllt damit einen Auftrag des Parlaments.
Einleitung
Es gibt Fälle, in welchen eine Vielzahl von Personen gleich oder gleichartig geschädigt sind:
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Heutiges Recht
- Jede Person muss ihre Rechtsansprüche individuell einklagen.
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Folge
- Rechtsdurchsetzungsverzicht vieler Geschädigter.
Motion 13.3931 «Förderung und Ausbau der Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung»
- Mit der Motion 13.3931 «Förderung und Ausbau der Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung» verlangt das Parlament
- Verbesserung der Situation zugunsten der Geschädigten.
- Vernehmlassungs-Vorschläge des BR von 2018 zeigten jedoch, dass das Anliegen sehr umstritten ist.
- In der parlamentarischen Beratung zur ZPO-Revision zeigte sich klar die Erwartung, dass der BR neue Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz vorlegen soll.
Bundesrats-Vorschlag
Der BR schlägt nun zuhanden des Parlaments eine gegenüber dem früheren Vorentwurf vor:
- Eine einfachere Lösung;
- Eine schlankere Lösung.
Konkret soll die bestehende Regelung der Verbandsklage in der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) angepasst bzw. ausgeweitet werden:
- Die Verbandsklage soll namentlich der Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei sog. „Massen- und Streuschadensfällen“ dienen.
Verbandsklage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen
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Verbandsklagerecht
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Bisher:
- In der ZPO beschränkt auf Persönlichkeitsverletzungen.
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Neu
- Es sollen alle Rechtsverletzungen so eingeklagt werden können.
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Zusätzliche Legitimations-Voraussetzungen
- Eine Verbandsklage verlangt inskünftig zusätzliche Voraussetzungen:
- Bestandesdauer: mindestens 12 Monate;
- Nicht gewinnorientierter Verband.
- Eine Verbandsklage verlangt inskünftig zusätzliche Voraussetzungen:
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Geplantes Verbandsklagerecht
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Legitimationsumfang
- Legitimation der Verbände auch Ersatzansprüche von betroffenen Personen einklagen zu können.
- Erfordernis einer
- vorgängigen Klage-Ermächtigung oder
- eine späteren Prozess-Beitrittserklärung.
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Klagevoraussetzung einer Verbandsklage
- Mindestens 10 betroffene Personen müssen den Verband oder die Organisation
- vor Klageeinleitung zur Prozessführung ermächtigt haben.
- Mindestens 10 betroffene Personen müssen den Verband oder die Organisation
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Kantonales Verzeichnis der Verbandsklagen
- Damit allgemein bekannt wird, welche Verbandsklagen rechtshängig oder entschieden sind,
- muss jeder Kanton künftig ein entsprechendes öffentliches elektronisches Verzeichnis führen.
- Damit allgemein bekannt wird, welche Verbandsklagen rechtshängig oder entschieden sind,
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Möglichkeit kollektiver Vergleiche
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Neues Verbandsklageverfahren
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Zulässigkeit eines kollektiven Vergleichs
- Möglichkeit zur einvernehmlichen kollektiven Einigung zwischen den Parteien mit einem kollektiven Vergleich.
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Wirkungserstreckung auf die sich dem Vergleich anschliessenden betroffenen Personen
- Mit der gerichtlichen Genehmigung und Verbindlich-Erklärung bindet der kollektive Vergleich alle betroffenen Personen, die sich der Verbandsklage angeschlossen haben.
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Kollektiver Vergleich ohne vorgängige Verbandsklage
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Die Ausnahme
- Ausnahmsweise ist auch ein kollektiver Vergleich ohne vorgängige Verbandsklage zulässig.
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Möglichkeit der Wirkungserstreckung auf alle betroffenen Personen
- Unter besonderen Voraussetzungen soll es zudem zukünftig möglich sein, dass ein genehmigter kollektiver Vergleich für alle betroffenen Personen gilt, die nicht innert einer bestimmten Frist ihren Austritt vom Vergleich erklären.
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Kein Anschluss, Möglichkeit zur Fortsetzung der individuellen Rechtsverfolgung
- Betroffene, die von der Austrittsmöglichkeit Gebrauch machen, können ihre Rechte weiterhin individuell durchsetzen.
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Verzicht auf die Schaffung von Gruppenklage und Gruppenvergleichsverfahren
- Der BR verzichtet auf die Schaffung
- eines separaten Gruppenvergleichsverfahrens und
- einer Gruppenklage.
- Der BR verzichtet auf die Schaffung
Weiterführende Informationen
- Kollektiver Rechtsschutz: Diskussion am runden Tisch | law-news.ch
- Zivilprozessordnung (ZPO): Gerichtszugang soll leichter werden | law-news.ch
- Zugangserleichterung zu den Gerichten | law-news.ch
- Sammelklage gegen VW | law-news.ch
- Zivilprozess
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- Prozessfinanzierungen | prozessfinanzierungen.ch
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- Prozessvollmacht
- Kollektiver Rechtsschutz / Gruppenklagen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam