Motion (22.3004) zur Erleichterung der digitalen Buchführung
Die Kommission des Nationalrats für Rechtsfragen (RK-N) hat am 14.01.2022 einstimmig beschlossen,
- eine Motion (22.3004) zur Erleichterung der digitalen Buchführung einzureichen.
Mit der Motion soll der Bundesrat (BR) beauftragt werden, anzupassen:
- die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV);
- weitere dafür nötige Erlasse.
Es sollen Unterlagen ohne digitale Signatur auf veränderbaren Datenträgern aufbewahrt werden können, sofern erbracht werden kann:
- der Nachweis des Ursprungs und
- der Unverändertheit über die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung gemäss Art. 957 ff. OR.
Die Verwendung einer digitalen Signatur oder ähnlicher Verfahren soll freiwillig sein.
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LawMedia Redaktionsteam