Gesetzliche Grundlagen der Rechnungslegung
Die aktuellen Regeln der Rechnungslegung finden sich in 2 Bereichen:
Ziele der Rechnungslegung
- Aktienrechtliche Ziele:
- Führungsinstrument
- Information der Aktionäre
- Information der Gläubiger
- Börsenrechtliche Ziele:
- Gesellschaftsinterne Information der Publikumsaktionäre
- Gesellschaftsexterne Information für zukünftige Publikumsaktionäre bzw. Investoren
Buchführungspflicht
Die Aktiengesellschaft (AG) ist, weil sie zwingend im HR einzutragen ist, zwingend buchführungspflichtig.
Die AG ist zur Führung einer ordnungsgemässen, doppelten Buchhaltung verpflichtet; sie hat die Buchungsbelege während mindestens 10 Jahren aufzubewahren.
Das sog. Rechnungslegungsrecht kann mittels folgender Agenda erläutert werden:
Revision: Neues Rechnungslegungsrecht ab 2013
Das Rechnungslegungsrecht wurde revidiert und wird neu rechtsformunabhängig niedergelegt:
- Allgemeine Bestimmungen (OR 957 bis OR 958f)
- Jahresrechnung (OR 959 – OR 960f)
- Rechnungslegung für grössere Unternehmungen (OR 961 – OR 961d)
- Abschluss nach anerkannten Standards der Rechnungslegung (OR 962 – OR 962a)
- Konzernrechnung (OR 963 – OR 963b)
Das neue Rechnungslegungsrecht gilt ab 2013: Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts und die dazu gehörigen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.