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Arbeitsrecht

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Arbeitnehmertreue: Vorbereitungshandlungen des Arbeitnehmers für eine die Arbeitgeberin konkurrenzierende Tätigkeit

Datum:
28.02.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitnehmertreue, Arbeitsverhältnis, Konkurrenzverbot
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 321a Abs. 1

Bereitet sich der Arbeitnehmer auf seine neue, die Arbeitgeberin konkurrenzierende Tätigkeit vor (sog. Vorbereitungshandlungen), darf er die Arbeitgeberin vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bereits konkurrenzieren oder ihr Mitarbeiter und Kunden abwerben.

Überschneidende Tätigkeiten sind nicht per se treuewidrig:

  • Es müsste eine Schädigung der Arbeitgeberin eintreten.

Im Prozess ergab sich folgendes:

  • Es war nicht erwiesen, dass sich die Interessen der Beteiligten tangierten;
  • Es handelte sich um bloss lose Aktivitäten des Arbeitnehmers, aus denen keine Treuepflichtverletzung angenommen werden konnte.

Dies war zu prüfen, weil der Arbeitnehmer wegen Verletzung der Treuepflicht nach OR 321a Abs. 1 fristlos entlassen worden war.

BGer 4A_50/2021 vom  06.09.2021 

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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