Einleitung
Die Güterabwägung beim Konkurrenzverbot beschlägt die Themen:
- Rechts- und Sozialethik
- Berufliche Entfaltungsfreiheit
- Schutz des Unternehmens vor Entziehung ihrer assets bzw. der Kundendaten
- während des Arbeitsverhältnisses
- moralisch: (gesetzl. geforderte) Loyalität
- rechtlich (aus dem Arbeitsvertrag fliessend)
- Treuepflicht des Arbeitnehmers
- nachvertraglich
- moralisch: (vertraglich verabredete) Loyalität
- rechtlich (zusätzliche schriftliche Abrede notwendig)
- Konkurrenzverbot
- Kundenabwerbeverbot
- während des Arbeitsverhältnisses
- Einzelfallgerechtigkeit
Bekanntlich gilt immer der Grundsatz der schonenden und verhältnismässigen Rechtsausübung.
Von der Logik und der Sachgerechtigkeit her könnte aus Sicht der Autoren de lege ferenda differenziert werden:
1. Fabrikations- und Geschäftsgeheimnis
- Konkurrenzverbot
- = oft lokales Berufsverbot
- Geschäftsgeheimnisse lassen sich in der Regel nur über ein Konkurrenzverbot schützen
2. Einblick in den Kundenkreis
- Kundenabwerbeverbot
- ≠ Berufsverbot
- Argumente pro Arbeitgeber
- Arbeitgeber bezahlt dem Arbeitnehmer Lohn
- Der Arbeitnehmer soll sich nicht durch „Kundenklau“ zu Lasten der Aufbauarbeit des ehemaligen Arbeitgebers bereichern können
- Argumente pro Arbeitnehmer
- Es soll dem Mitarbeiter nicht der Beruf, sondern die Kundenmitnahme verboten bzw. verunmöglicht werden = verhältnismässige Massnahme, damit der Arbeitgeber den nachfolgenden Arbeitnehmer wieder beschäftigen kann bzw. durch den Kundendatenklau das Unternehmen nicht in seiner Existenz gefährdet wird.
Konkurrenzverbot
Kundenabwerbeverbot
Das Kundenabwerbeverbot ist denkbar als:
- Kundenabwerbeverbot (aktiv)
- Verbot der Annahme von Kunden des früheren Arbeitgebers (passiv)
Weiterführende Informationen zur Kundenabwerbung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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