LAWINFO

Vertrag / Vertragsrecht

QR Code

Kundenschutzklausel

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kundenschutzklausel soll verhindern, dass der ausgetretene Mitarbeiter Kunden des ehemaligen Arbeitgebers abwirbt und/oder bei einem ehemaligen Kunden des Arbeitgebers eine Stelle antritt:

Begriff

  • Kundenschutzklausel   =   Vereinbarung zwischen den Parteien, die dem Arbeitnehmer verbietet, nach seinem Austritt aus dem Betrieb, Kunden des ehemaligen Arbeitgebers abzuwerben und/oder bei einem Kunden des Arbeitgebers zu arbeiten

Rechtsgrund

  • Parteivereinbarung / Individualabrede

Verbreitung/Bedeutung

  • Das Kundenabwerbeverbot hat seine Verbreitung und Bedeutung im Arbeitsrecht
  • Die Kundenschutzklausel verbietet dem Arbeitnehmer nicht die konkurrenzierende Tätigkeit, sondern nur die Abwerbung von Kunden des ehemaligen Arbeitgebers und/oder das Arbeiten für einen Kunden des ehemaligen Arbeitgebers

Wirkung

  • Die Kundenschutzklausel kann aus folgenden zwei Beschränkungen zusammengesetzt werden:
    • Abwerbebeschränkung gegenüber Dritten
      • Abrede, wonach der Arbeitnehmer nach seinem Dienstaustritt nicht für Kunden tätig sein darf
    • echte Kundenschutzklausel
      • Abrede, wonach der Arbeitnehmer nach seinem Dienstaustritt nicht Kunden abwerben darf

Beschränkung

  • Bei marktbeherrschender Stellung des Arbeitgebers könnte der Kundenschutzklausel die Wirkung eines Konkurrenzverbotes zukommen
    • Das Verbot ist in diesem Fall nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen zu begrenzen, so dass eine unbillige Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens des Arbeitnehmers ausgeschlossen ist
    • Konkurrenzverbot darf nur unter besonderen Umständen drei Jahre überschreiten
    • Allgemeinen Schranken von ZGB 27 beachten

Musterklausel

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Sinne eines nachvertraglichen Kundenabwerbeverbots, nach seinem Austritt aus dem Betrieb des Arbeitgebers keine Kunden abzuwerben.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich sodann, nach seinem Austritt aus dem Unternehmen des Arbeitgebers nicht für einen seiner Kunden tätig zu sein.

s.e.&o.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.