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Erbrecht

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Willensvollstrecker: Aufgabenpräzisierung durch Erblasser möglich, aber keine Weisungen, die eine Auflage beinhalten

Datum:
11.02.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Willensvollstrecker, Willensvollstreckung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 517 f. / ZGB 482

Der Erblasser kann mittels Verfügung von Todes wegen die Aufgaben des Willensvollstreckers – im Verhältnis zum gesetzlichen Umfang – präzisieren.

Geht es allerdings um die Persönlichkeit des Erblassers (Verteilung seiner Asche), gelangt ZGB 518 nur analog zur Anwendung, da es vielmehr um eine Auflage geht, deren Inhalt sich auf das Personenrecht stützt.

BGer 5A_862/2020 vom 25.05.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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