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Betreibung

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Arrest und Pfändung

Datum:
29.03.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Arrest, bei Betreibung durch einen Dritte Berücksichtigung von Amtes wegen, Pfändung provisorische
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 278 / SchKG 281

Für den Fall, dass verarrestierte Gegenstände – von einem andern Gläubiger – gepfändet werden, nimmt der Arrestgläubiger von Gesetzes wegen provisorisch an der Pfändung teil.

Dies entbindet den Arrestgläubiger nicht von der Obliegenheit, das Fortsetzungsbegehren fristgerecht zu stellen, andernfalls der Arrestbeschlag dahinfällt.

Vgl. hiezu:
BASEL-STADT, Zivilgericht, 29.11.2018

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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