Vernehmlassung: bis 07.07.2022
Der Bundesrat (BR) will dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen beitreten:
- Dieses regelt die Zuständigkeit von Gerichten bei internationalen Handelsstreitigkeiten und die grenzüberschreitende Anerkennung von Urteilen.
Der BR verfolgt damit folgende Ziele:
- Schaffung von Rechtssicherheit
- Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz.
An seiner Sitzung vom 30.03.2022 hat er die Vernehmlassung zum entsprechenden Bundesbeschluss eröffnet.
Einleitung
Der BR hat am 30.03.2022 die Vernehmlassung zum entsprechenden Bundesbeschluss eröffnet.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 07.07.2022.
Regelungsgegenstand des Haager Gerichtsstandsübereinkommens
Das Haager Gerichtsstandsübereinkommen regelt
- die internationale Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und Handelssachen;
- die grenzüberschreitende Anerkennung von Urteilen.
Dem Übereinkommen sind angeschlossen:
- EU
- Mexiko
- Singapur
- Montenegro
- Vereinigtes Königreich.
Nun soll auch die Schweiz beitreten.
Auswirkungen des Haager Gerichtsstandsübereinkommens
Ein Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen
- macht grenzüberschreitende Rechtstreitigkeiten berechenbar;
- ist damit für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grossem Interesse.
Das Übereinkommen ist für Staaten interessant, die sich – wie die Schweiz – international als Gerichtsstandort positionieren wollen:
- Aktuell wird in verschiedenen Kantonen die Errichtung von spezialisierten Gerichten für internationale Handelsstreitigkeiten diskutiert.
- Vgl. für den Kanton Zürich:
- Motion pro „Zurich International Commercial Court“ | law-news.ch
- Vgl. für den Kanton Zürich:
- Damit diese Gerichte im internationalen Kontext erfolgreich sind, müssen deren Urteile im Ausland anerkannt und vollstreckt werden können.
- Mit dem Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen soll dies möglich werden.
Politischer Auftrag
Mit dem Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen erfüllt der BR die entsprechende Aufforderung aus dem Parlament (Lisa Mazzone / Motion 21.3455).
Dokumente
- Erläuternder Bericht (PDF, 442 kB) | admin.ch
- Vorentwurf (PDF, 141 kB) | admin.ch
- Übereinkommen (PDF, 89 kB) | admin.ch
Weiterführende Informationen
- Örtliche Zuständigkeit Gerichtsstand
- Sachliche Zustaendigkeit
- Handelsgericht
- „Zurich International Commercial Court“ erreicht Aufnahme in ZPO-Revision
- Motion pro „Zurich International Commercial Court“
- Schiedsgerichtsbarkeit Schiedsgericht und Schiedsverfahren
- Schiedsgerichtsstandort Schweiz: Die Schweiz möchte ein internationaler Schiedsplatz bleiben
Quelle
LawMedia Redaktionsteam