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Zivilprozessrecht / Internationales Recht

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Haager Gerichtsstandsübereinkommen: Die Schweiz soll beitreten

Datum:
31.03.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Internationales Recht, Zivilprozessrecht
Thema:
Haager Gerichtsstandsübereinkommen
Stichworte:
Gerichtsstandsübereinkommen, Haager Gerichtsstandsübereinkommens
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung: bis 07.07.2022

Der Bundesrat (BR) will dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen beitreten:

  • Dieses regelt die Zuständigkeit von Gerichten bei internationalen Handelsstreitigkeiten und die grenzüberschreitende Anerkennung von Urteilen.

Der BR verfolgt damit folgende Ziele:

  • Schaffung von Rechtssicherheit
  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

An seiner Sitzung vom 30.03.2022 hat er die Vernehmlassung zum entsprechenden Bundesbeschluss eröffnet.

Einleitung

Der BR hat am 30.03.2022 die Vernehmlassung zum entsprechenden Bundesbeschluss eröffnet.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 07.07.2022.

Regelungsgegenstand des Haager Gerichtsstandsübereinkommens

Das Haager Gerichtsstandsübereinkommen regelt

  • die internationale Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und Handelssachen;
  • die grenzüberschreitende Anerkennung von Urteilen.

Dem Übereinkommen sind angeschlossen:

  • EU
  • Mexiko
  • Singapur
  • Montenegro
  • Vereinigtes Königreich.

Nun soll auch die Schweiz beitreten.

Auswirkungen des Haager Gerichtsstandsübereinkommens

Ein Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen

  • macht grenzüberschreitende Rechtstreitigkeiten berechenbar;
  • ist damit für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grossem Interesse.

Das Übereinkommen ist für Staaten interessant, die sich – wie die Schweiz – international als Gerichtsstandort positionieren wollen:

  • Aktuell wird in verschiedenen Kantonen die Errichtung von spezialisierten Gerichten für internationale Handelsstreitigkeiten diskutiert.
  • Damit diese Gerichte im internationalen Kontext erfolgreich sind, müssen deren Urteile im Ausland anerkannt und vollstreckt werden können.
  • Mit dem Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen soll dies möglich werden.

Politischer Auftrag

Mit dem Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen erfüllt der BR die entsprechende Aufforderung aus dem Parlament (Lisa Mazzone / Motion 21.3455).

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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