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Kindsrecht / Zivilprozessrecht

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Massnahmeverfahren: Beschwerde des Kindes wegen Verweigerung einer Kindervertretung?

Datum:
20.04.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kindesvertretung und Ablehnung

Der Entscheid über die Ablehnung einer Kindesvertretung stellt einen Zwischenentscheid dar:

  • Der Negativentscheid bewirkt für das Kind einen nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteil, weshalb er beim Bundesgericht gestützt auf BGG 93 mit Beschwerde angefochten werden kann.

Anhörung

Art. 12 UN-KRK gibt dem Kind einen Anspruch auf Anhörung im Verfahren,

  • nicht aber auf die Einsetzung einer eigenen Vertretung.

Beschwerdelegitimation i.S. vorsorgliche Massnahmeentscheide

Im Beschwerdeverfahren über vorsorgliche Massnahmeentscheide kann gerügt werden

  • nur die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten.

Verletzung von ZPO 299 Abs. 3 (Anordnung einer Vertretung)

Eine Verletzung von ZPO 299 Abs. 3 kann vom Kind zwar gerügt werden,

  • aber erst im Hauptverfahren.

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