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BR verabschiedet Eckwerte zur Individualbesteuerung

Datum:
30.05.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern Privatpersonen
Stichworte:
Einzelbesteuerung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Parlament hat in der Herbstsession 2020 beschlossen, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Planung der Legislaturperiode 2019-2023 aufzunehmen.

Der Bundesrat (BR) hat anlässlich seiner Sitzung vom 25.05.2022 die Eckwerte zur Individualbesteuerung verabschiedet.

Die Vernehmlassung ist im Herbst 2022 geplant:

  • Mit einer Individualbesteuerung dürfte die Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer entlastet werden.

Getrennte Steuererklärungen

Inskünftig sollen bei Ehepaaren nach den zivilrechtlichen Verhältnissen auf die Partnerinnen bzw. Partner aufgeteilt werden:

  • die Einkünfte;
  • die Vermögenswerte.

Getrennte Steuererklärungen

Mittels zwei getrennter Steuererklärungen werden sie damit grundsätzlich wie Konkubinatspaare besteuert.

Einführung der sog. Individualbesteuerung

Je nach Progression des Steuertarifs ist die Steuerbelastung der Paarhaushalte wesentlich von der Einkommensaufteilung abhängig.

Zukünftig werden entlastet:

  • v.a. Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung;
  • Rentnerehepaare.

Aufgrund der reformbedingten Veränderungen der Belastungsrelationen werden aber gewisse Gruppen von Steuerpflichtigen eine Mehrbelastung erfahren:

  • v.a. Ehepaare mit nur einem Einkommen;
  • v.a. Ehepaare mit geringem Zweiteinkommen.

Geplante Varianten-Bildung

In der Vernehmlassungsvorlage sollen deshalb diesbezüglich zwei Varianten unterbreitet werden:

  • Variante 1

    • Variante mit einer Entlastungsmassnahme für „Eineinkommensehepaare“, um diesen Effekt zu dämpfen;
  • Variante 2

    • Variante ohne eine solche Massnahme, um die Erhöhung der „Erwerbsanreize“ nicht zu beschränken;
  • Kinder

    • Entlastungsmassnahmen sind geplant, indem die kinderrelevanten Abzüge erhöht werden sollen, für
      • Steuerpflichtige mit Kindern wie
        • Alleinerziehende mit Kindern;
        • Konkubinatspaare mit Kindern.
  • Alleinerziehende / Alleinstehende

    • Je nach Belastungsrelationen soll ein Haushaltsabzug vorgesehen werden, für:
      • Alleinerziehende;
      • Alleinstehende.

Umfang der Individualbesteuerung

Die Individualbesteuerung soll auf allen Staatsebenen vorgesehen werden:

  • Reform auch der Kantons- und Gemeindesteuern

    • Die Kantone werden die Reform somit auf Kantons- und Gemeindeebene umsetzen müssen.
  • Kantonsautonomie

    • Die Festlegung der Tarife bei einem Wechsel zur Individualbesteuerung fallen in die alleinige Autonomie der Kantone.

Auswirkungen

Die Auswirkungen auf die Finanzen und die Steuerpflichtigen hängen von der konkreten Umsetzung ab.

Bei Einführung der Individualbesteuerung rechnet der BR mit Mindereinnahmen von rund CHF 1 Mrd. bei der direkten Bundessteuer. 

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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