Das Parlament hat in der Herbstsession 2020 beschlossen, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Planung der Legislaturperiode 2019-2023 aufzunehmen.
Der Bundesrat (BR) hat anlässlich seiner Sitzung vom 25.05.2022 die Eckwerte zur Individualbesteuerung verabschiedet.
Die Vernehmlassung ist im Herbst 2022 geplant:
- Mit einer Individualbesteuerung dürfte die Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer entlastet werden.
Getrennte Steuererklärungen
Inskünftig sollen bei Ehepaaren nach den zivilrechtlichen Verhältnissen auf die Partnerinnen bzw. Partner aufgeteilt werden:
- die Einkünfte;
- die Vermögenswerte.
Getrennte Steuererklärungen
Mittels zwei getrennter Steuererklärungen werden sie damit grundsätzlich wie Konkubinatspaare besteuert.
Einführung der sog. Individualbesteuerung
Je nach Progression des Steuertarifs ist die Steuerbelastung der Paarhaushalte wesentlich von der Einkommensaufteilung abhängig.
Zukünftig werden entlastet:
- v.a. Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung;
- Rentnerehepaare.
Aufgrund der reformbedingten Veränderungen der Belastungsrelationen werden aber gewisse Gruppen von Steuerpflichtigen eine Mehrbelastung erfahren:
- v.a. Ehepaare mit nur einem Einkommen;
- v.a. Ehepaare mit geringem Zweiteinkommen.
Geplante Varianten-Bildung
In der Vernehmlassungsvorlage sollen deshalb diesbezüglich zwei Varianten unterbreitet werden:
-
Variante 1
- Variante mit einer Entlastungsmassnahme für „Eineinkommensehepaare“, um diesen Effekt zu dämpfen;
-
Variante 2
- Variante ohne eine solche Massnahme, um die Erhöhung der „Erwerbsanreize“ nicht zu beschränken;
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Kinder
- Entlastungsmassnahmen sind geplant, indem die kinderrelevanten Abzüge erhöht werden sollen, für
- Steuerpflichtige mit Kindern wie
- Alleinerziehende mit Kindern;
- Konkubinatspaare mit Kindern.
- Steuerpflichtige mit Kindern wie
- Entlastungsmassnahmen sind geplant, indem die kinderrelevanten Abzüge erhöht werden sollen, für
-
Alleinerziehende / Alleinstehende
- Je nach Belastungsrelationen soll ein Haushaltsabzug vorgesehen werden, für:
- Alleinerziehende;
- Alleinstehende.
- Je nach Belastungsrelationen soll ein Haushaltsabzug vorgesehen werden, für:
Umfang der Individualbesteuerung
Die Individualbesteuerung soll auf allen Staatsebenen vorgesehen werden:
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Reform auch der Kantons- und Gemeindesteuern
- Die Kantone werden die Reform somit auf Kantons- und Gemeindeebene umsetzen müssen.
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Kantonsautonomie
- Die Festlegung der Tarife bei einem Wechsel zur Individualbesteuerung fallen in die alleinige Autonomie der Kantone.
Auswirkungen
Die Auswirkungen auf die Finanzen und die Steuerpflichtigen hängen von der konkreten Umsetzung ab.
Bei Einführung der Individualbesteuerung rechnet der BR mit Mindereinnahmen von rund CHF 1 Mrd. bei der direkten Bundessteuer.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam