Anpassung der Bundespersonalverordnung (BPV)
Die Bundesverwaltung soll neu bei befristeten Pilotversuchen von den Bestimmungen des Personalrechts abweichen können:
- Mit einer solchen zusätzlichen Flexibilität soll die digitale Transformation der Bundesverwaltung unterstützt werden.
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 29.06.2022 mit einer Revision der Bundespersonalverordnung (BPV) die nötige rechtliche Grundlage geschaffen.
Um Veränderungen bei einer grossen Arbeitgeberin wie der Bundesverwaltung umsetzen zu können, sind Pilotversuche ein sinnvolles und wirkungsvolles Instrument.
Pilotversuche erlauben es, in überschaubarem Rahmen und mit geringem Risiko Ideen und neue Prozesse zu testen:
- Umsetzungstauglichkeit
- Flächendeckende Einführung.
Die neue rechtliche Grundlage für Pilotversuche im Personalbereich unterstützt und beschleunigt den Erneuerungs- und Veränderungsprozess in der Bundesverwaltung.
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LawMedia Redaktionsteam