SchKG 293
Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 25.07.2022 hat das Kantonsgericht des Kantons Zug der Devirex AG (CHE-112.981.027) in Rotkreuz bis 22.10.2022 die provisorische Nachlassstundung gewährt.
Die Devirex AG wurde bekannt durch
- die Entwicklung des Produkts «Lipvir», welches das Auftreten von Lippenbläschen (Herpes simplex Virus, HSV-1) verhindern kann;
- das Patent (EPA), die Marke lipivir® und die Zulassung für den EU-Markt (CE-Zeichen);
- das Vorhaben, die Aktien des Unternehmens zum Handel an der Euronext Access in Paris im Jahr 2022 kotieren zu lassen.
Die weiteren Informationen sind aus dem nachfolgenden Publikationsabzug ersichtlich.
Provisorische Nachlassstundung Devirex AG
Gesuchstellende Partei
Devirex AG
CHE-112.981.027
Blegistrasse 1
6343 Rotkreuz
Der gesuchstellenden Partei wurde die provisorische Nachlassstundung gewährt.
Verfügende Stelle
Kantonsgericht des Kantons Zug
Provisorischer Sachwalter
BAUR HÜRLIMANN AG (Mandatsleiter: RA Dr.iur. Daniel Hunkeler LL.M.; Stellvertreter: RA lic.iur. Georg J. Wohl), Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich
Beginn der provisorischen Nachlassstundung: 22.07.2022
Dauer der provisorischen Nachlassstundung: 3 Monate
Ablauf der provisorischen Nachlassstundung: 22.10.2022
Verhandlung zur Bewilligung der definitiven Nachlassstundung
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Rechtliche Hinweise
Publikation nach SchKG 293.
Ergänzende rechtliche Hinweise
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Bemerkungen
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Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam