Schuldner
«Lerch AG Bauunternehmung
CHE-105.788.471
Scheideggstrasse 30
8404 Winterthur»
Angaben zur Verhandlung
25.08.2026, 08:00 Uhr
Gerichtssaal 11
Lindstr. 10, 8400 Winterthur
Rechtliche Hinweise
Einwendungen gegen den Nachlassvertrag sind an der Verhandlung anzubringen.
Publikation nach SchKG Art. 304 Abs. 3.
Ergänzende rechtliche Hinweis
Die Gläubiger der Nachlassschuldnerin werden eingeladen, an der Verhandlung über die gerichtliche Bestätigung des Nachlassvertrages teilzunehmen. Einwendungen gegen den Nachlassvertrag können bis zur Verhandlung schriftlich oder an der Verhandlung mündlich vorgebracht werden. Stillschweigen gilt als Verzicht auf Einwendungen. Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden.
Weiterführende Informationen
Nachlassverfahren allgemein
Nachlassverfahren betreffend Lerch AG Bauunternehmung
- SHAB-Publikation vom 03.06.2026
- Lerch AG Bauunternehmung: Gläubigerversammlung im Nachlassstundungsverfahren am MI 08.07.2026, 10.00 Uhr
- Lerch AG Bauunternehmung im Nachlassverfahren: Schuldenruf
- Lerch AG Bauunternehmung: Betriebseinstellung per 31.01.2025 + provisorische Nachlassstundung
Arbeitgeberkonkurs
Arbeitgeberrestrukturierung
Unternehmenssanierung
Unternehmensrestrukturierung
Lerch AG Bauunternehmung / Betriebseinstellung + provisorische Nachlassstundung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam