LAWNEWS

Sanierung / Zwangsvollstreckung

QR Code

Lerch AG Bauunternehmung: Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages am DI 25.08.2026, 08.00 Uhr

Datum:
27.07.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sanierung, SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Thema:
Lerch AG Bauunternehmung: Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages
Stichworte:
Bauunternehmung, Bestätigung, Lerch AG, Nachlassvertrag, Sanierung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schuldner

«Lerch AG Bauunternehmung
CHE-105.788.471
Scheideggstrasse 30
8404 Winterthur»

Angaben zur Verhandlung

25.08.2026, 08:00 Uhr
Gerichtssaal 11
Lindstr. 10, 8400 Winterthur

Rechtliche Hinweise

Einwendungen gegen den Nachlassvertrag sind an der Verhandlung anzubringen.
Publikation nach SchKG Art. 304 Abs. 3.

Ergänzende rechtliche Hinweis

Die Gläubiger der Nachlassschuldnerin werden eingeladen, an der Verhandlung über die gerichtliche Bestätigung des Nachlassvertrages teilzunehmen. Einwendungen gegen den Nachlassvertrag können bis zur Verhandlung schriftlich oder an der Verhandlung mündlich vorgebracht werden. Stillschweigen gilt als Verzicht auf Einwendungen. Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.