Handlungsbedarf
Die Einleitung
Wir berichteten über den Schicksalstag, an dem die Credit Suisse (CS) das Selbstbestimmungsrecht verloren hatte:
Agenda
Die Boni und das Missverhältnis
Ebenso berichteten wir gestern von der «CS-Boni-Thematik»:
Dabei wurde das Missverhältnis von Unternehmensgewinn und Boni wiedergegeben:
- Reingewinn Aktionäre 2013 – 2021: CHF 1,7 Mrd.
- Variable Vergütungen 2013 – 2021: CHF 26,3 Mrd.
s.e.&o.
Quelle: CS-Aktie noch 7 Stutz, Boni seit 2014 über 26 Milliarden – Inside Paradeplatz / s.e.&o. / ohne Gewähr
Der Tweet von SR Andrea Caroni
FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR) zeigte sich bereits am SO 19.03.2023 irritiert. Er meldete, das Bankengesetz lasse eine Boni-Kürzung zu.
Die gesetzlichen Grundlagen
Der Art. 10a des Bankengesetzes (BankG) lautet wie folgt:
Art. 10a BankG Massnahmen im Bereich der Vergütungen
1 Wird einer systemrelevanten Bank oder ihrer Konzernobergesellschaft trotz Umsetzung der besonderen Anforderungen direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gewährt, so ordnet der Bundesrat für die Dauer der beanspruchten Unterstützung gleichzeitig Massnahmen im Bereich der Vergütungen an.
2 Er kann insbesondere unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Bank und der beanspruchten Unterstützung:
- die Auszahlung variabler Vergütungen ganz oder teilweise verbieten;
- Anpassungen des Vergütungssystems anordnen.
3 Systemrelevante Banken und ihre Konzernobergesellschaften sind verpflichtet, in ihren Vergütungssystemen verbindlich einen Vorbehalt anzubringen, wonach im Fall staatlicher Unterstützung nach diesem Artikel der Rechtsanspruch auf variable Vergütung beschränkt werden kann.
Was ist zu tun?
Die Finma und / oder der Bundesrat sind gefordert, angemessene Massnahmen zu treffen:
- Die desaströse Unternehmensleistung mit noch ungeahnten Folgen für den Schweizer Finanzplatz soll nicht noch belohnt werden.
Die Ausrichtung angemessener Vergütungen ist in einem solchen Sanierungsfall unabdingbar!
Für die UBS stellt sich im Falle eines Bonus-Verbots einzig die Frage, wie die CS-Mitarbeiter bis zur Integration bei der Stange gehalten werden.
Dem Vernehmen nach prüfe die FINMA zwar angemessene Massnahmen, wolle sich aber noch nicht festlegen.
Weiterführende Informationen
- Schicksalstag
- Gründer Alfred Escher
- Corporate Governance, Compliance + Ethik
- Boni
- Betriebswirtschaftlich
- Rechtlich
- Suchergebnisse «Boni» law.ch (Suchergebnis: 296 Resultate)
- Bonus-Akzessorietät zum Lohn (Bonusakzessorietät)
- Too big to Fail (TBTF)
- Leerverkäufe
- Lombardkredite / Margin Calls
- Cash-Pooling
Bildquelle: Von Thomas Wolf, www.foto-tw.de – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de
Quelle
LawMedia Redaktionsteam