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Arbeitsrecht / Steuern natürlicher Personen

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Besteuerung von Homeoffice im Ausland: BR eröffnet Vernehmlassung

Datum:
12.06.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht, Home-Office Arbeit
Thema:
Homeoffice im Ausland
Stichworte:
Arbeitnehmer, Besteuerung, Home Office, Homeoffice im Ausland, Quellensteuer, Steuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassungsdauer: bis 02.10.2023

Erwerbseinkommen aus einem Homeoffice im Ausland sollen in der Schweiz besteuert werden können, sofern das Besteuerungsrecht staatsvertraglich der Schweiz zusteht:

  • Mit dieser Vorlage sollen Steuereinnahmen für die Schweiz gesichert werden.
    • Ein Abkommen mit Frankreich soll so eine gesetzliche Grundlage erhalten.

Der Bundesrat (BR) hat hiezu am 09.06.2023 beschlossen, die Revision des nationalen Steuerrechts in die Vernehmlassung zu schicken.

Einleitung

Grenzgänger aus dem Ausland entrichten in der Schweiz die Quellensteuer auf ihr Arbeitseinkommen.

Arbeiten die Grenzgänger von zu Hause aus, sehen die geltenden Abkommen vor, dass der ausländische Wohnsitzstaat den Erwerb im Homeoffice besteuern kann.

Zusatzabkommen Schweiz-Frankreich

Ende des vergangenen Jahres haben sich die Schweiz und Frankreich in einem Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) darauf geeinigt,

  • dass Grenzgänger ab dem 01.01.2023 die Quellensteuer auf dem gesamten Arbeitseinkommen in der Schweiz entrichten müssen,
    • sofern sie nicht mehr als 40 Prozent der Arbeitszeit von zu Hause aus leisten.

Das Abkommen soll am 30.06.2023 von den Ländervertretern definitiv unterzeichnet werden.

Übernommene Grundsätze

Die Revisionsvorlage soll den Grundsatz des Zusatzabkommens ins schweizerische Steuerrecht übernehmen,

  • wonach die Quellenbesteuerung auf dem Arbeitseinkommen von im Ausland wohnhaften Arbeitnehmern
    • auch ohne physische Anwesenheit in der Schweiz
      • gewährleistet sein soll.

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung dauert bis 02.10.2023.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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